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Umzug ins Ausland

Stand: Januar 2026

Bei einem Umzug ins Ausland spielt es eine große Rolle, ob man innerhalb der Europäischen Union umzieht oder in einen Drittstatt auswandert.

Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland, sei es innerhalb der EU oder in ein Drittland außerhalb der EU, erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Zu den üblichen Schritten wie Wohnungskündigung, Vertragsangelegenheiten oder Nachsendeauftrag kommen weitere Behördengänge und rechtliche Pflichten hinzu. Wer auswandert, sollte sich frühzeitig informieren und alle notwendigen Schritte planen.

Einreisebestimmungen

Freizügigkeit innerhalb der EU

Für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit den Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein sowie der Schweiz gelten die Regelungen zur Personenfreizügigkeit. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können ohne Visum in andere EU-/EWR-Staaten und die Schweiz einreisen. Sie können sich dort bis zu drei Monate ohne weitere Formalitäten aufhalten. Für längere Aufenthalte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel ist der Aufenthalt erlaubt, wenn im Aufnahmestaat eine Erwerbstätigkeit besteht. Alternativ müssen nicht erwerbstätige Personen, Studierende oder Rentnerinnen und Rentner über ausreichende finanzielle Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Der Nachweis dieser Voraussetzungen kann insbesondere bei der Anmeldung oder bei Leistungsanträgen verlangt werden. Je nach Staat ist eine Anmeldung vor Ort erforderlich. Dies erfolgt in der Regel bei einer Melde- oder Ausländerbehörde.

Europakarte: Personenfreizügigkeit in EU, EWR und Schweiz. EU grün, Norwegen, Island, Liechtenstein (EWR) und Schweiz orange.
Karte zur Personenfreizügigkeit in EU und EWR: EU-Staaten grün, Norwegen, Island, Liechtenstein (EWR-Staaten) und die Schweiz orange markiert. Keine persönliche geistige Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG).

Visum für Nicht-EU-Staaten

Bei einem Umzug in ein Drittland gelten die jeweiligen Einwanderungsbestimmungen. Meist ist ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Diese müssen häufig vor der Einreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beantragt werden. Voraussetzungen dafür können ein Arbeitsvertrag, Nachweise über Qualifikationen, Einkommen, Vermögen, Krankenversicherung oder ein polizeiliches Führungszeugnis sein. Da die Bearbeitung länger dauern kann, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Ohne gültiges Visum ist in vielen Staaten weder eine Einreise noch ein dauerhafter Aufenthalt möglich. Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck, beispielsweise Arbeit, Studium, Familiennachzug oder Ruhestand. Informationen dazu bieten die Auslandsvertretungen des Ziellandes und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Reisedokumente, Zoll und Fahrzeuge

Reisedokumente

Vor dem Umzug ins Ausland ist zu prüfen, ob der Reisepass oder der Personalausweis noch ausreichend lange gültig sind. Für Reisen und längere Aufenthalte innerhalb der EU genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Viele Staaten außerhalb der EU verlangen dagegen bei Einreise eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von mehreren Monaten über das Einreisedatum hinaus. Falls nötig, sollte rechtzeitig ein neuer Reisepass beantragt werden. Häufig sind außerdem Geburts-, Heirats- oder Ausbildungsurkunden im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen, gegebenenfalls mit Übersetzung oder Apostille. Eine Abmeldebestätigung des deutschen Wohnsitzes wird im Ausland häufig als Nachweis benötigt.

Zoll und Übersiedlungsgut

Innerhalb der EU ist der Transport persönlicher Gegenstände zollfrei. Beim Umzug in ein Nicht-EU-Land müssen hingegen die Zollvorschriften beachtet werden. Viele Staaten behandeln gebrauchte Haushaltsgegenstände als Übersiedlungsgut, das unter bestimmten Voraussetzungen zollbegünstigt oder zollfrei eingeführt werden kann. Häufig ist eine Inventarliste vorzulegen. Für bestimmte Waren wie Alkohol, Waffen, Pflanzen oder Tiere gelten besondere Regelungen. Es empfiehlt sich, vorab bei der Zollbehörde des Ziellandes oder der zuständigen Auslandsvertretung nach den Details zu fragen.

Kraftfahrzeug und Führerschein

Wird ein Kraftfahrzeug mitgenommen, müssen Zulassung und Versicherung bedacht werden. Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug darf auf Dauer nur zugelassen bleiben, wenn die Halterin oder der Halter ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Beim Wegzug ist das Auto in Deutschland abzumelden und im Zielland neu zuzulassen. Zusätzlich können Zölle und Steuern anfallen. Der deutsche Führerschein ist in EU- und EWR-Staaten grundsätzlich gültig. Viele Drittstaaten verlangen einen internationalen Führerschein oder nach einiger Zeit den Umtausch in einen nationalen Führerschein.

Informationen zu Einreisebestimmungen und Dokumenten

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA)

Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige beim Bundesverwaltungsamt (BVA)

Informationen des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zu Apostillen und Beglaubigungen

Informationen des Zolls zu Übersiedlungsgut

Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) des Auswärtigen Amts (AA)
 

Schule und Bildung

Bei einem Umzug mit Kindern sollten die Schule, Kita oder der Kindergarten in Deutschland rechtzeitig informiert werden. Zeugnisse und Bildungsnachweise sollten in beglaubigter Form und bei Bedarf mit Übersetzung mitgenommen werden. Schulpflicht, Schuljahresrhythmus und Bildungssystem unterscheiden sich je nach Land. Informationen bieten Schulbehörden, Auslandsvertretungen und ggf. deutschsprachige Schulen im Zielland. Internationale Schulen oder deutsche Auslandsschulen können den Einstieg erleichtern.

Wer für ein Studium oder eine Berufsausbildung ins Ausland geht, sollte die Fristen und Voraussetzungen genau prüfen. Oft werden Sprachtests, die Anerkennung von Zeugnissen und eine rechtzeitige Bewerbung gefordert. Ob und in welchem Umfang Ausbildungsförderungen wie BAföG oder Stipendien im Ausland weitergezahlt werden, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab.

Informationen zu Schule und Bildung

Zentralstelle des Auslandsschulwesens beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)

Informationen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zum Auslands-BAföG

Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zu Studium, Forschung und Lehre im Ausland

Informationen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zu beruflichen Auslandsaufenthalten

Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
 

Abmeldung in Deutschland

Abmeldung des Wohnsitzes

Wer Deutschland verlässt, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Die Abmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug. Manche Behörden ermöglichen sie bereits kurz vor der Ausreise. Üblicherweise wird eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Dieses Dokument wird häufig im Ausland benötigt, etwa zur Anmeldung bei Behörden oder gegenüber deutschen Auslandsvertretungen.

Konsequenzen der Abmeldung

Nach der Abmeldung ist die deutsche Auslandsvertretung des neuen Wohnsitzlandes für Passangelegenheiten wie z. B. für die Beantragung oder Verlängerung eines Personalausweises oder Reisepasses zuständig. Auf Wunsch kann der neue Wohnort in den Reisepass eingetragen werden. Das Wahlrecht bleibt zwar erhalten. Der automatische Eintrag ins Wählerverzeichnis entfällt jedoch. Wer an Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen möchte, muss sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Anspruch auf Kindergeld entfällt in vielen Fällen bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt.

Damit wichtige Schreiben weiter zugestellt werden können, sollten relevante Stellen die neue Auslandsanschrift erhalten. Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post und Vollmachten für eine Vertrauensperson können helfen, Fristen einzuhalten. Darüber hinaus sollten weitere Vertragspartner wie Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Versicherungen, Banken, Vereine und andere Einrichtungen über den Wegzug informiert werden.

Informationen zur Abmeldung in Deutschland

Informationen der Bundeswahlleiterin insbesondere für Deutsche im Ausland

Nachsendeauftrag und Umzugsservice der Deutschen Post AG
 

Steuern nach der Ausreise

Mit dem Wegzug ins Ausland ändern sich die steuerlichen Pflichten. Wer weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass nur noch bestimmte inländische Einkünfte in Deutschland zu versteuern sind. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien oder Gewinne aus Betriebsstätten in Deutschland. Im Falle einer Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft endet in der Regel auch die Kirchensteuerpflicht in Deutschland.

Viele Staaten haben mit Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese regeln, welcher Staat für welche Einkünfte das Besteuerungsrecht hat und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Bei unsicherer Rechtslage kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Fälle mit größeren Vermögenswerten. So kann bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften die Wegzugsbesteuerung greifen. Dabei behandelt das Finanzamt den Wegzug so, als wären die Anteile verkauft worden und besteuert den Wertzuwachs. Es existieren jedoch Stundungs- und Entlastungsmöglichkeiten, insbesondere bei Wegzug innerhalb der EU. Für Umzüge in bestimmte Niedrigsteuerländer kann zudem eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bestehen, bei der das Welteinkommen für einen Übergangszeitraum in Deutschland steuerlich berücksichtigt wird.

Im Jahr des Wegzugs ist in der Regel noch eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Darin werden der Zeitpunkt des Wegzugs und inländische Einkünfte angegeben. Werden danach weiterhin Einkünfte in Deutschland erzielt, sind auch künftig Steuererklärungen nötig.

Sozialversicherung und Rente

Rentenansprüche

In Deutschland erworbene Rentenansprüche bleiben auch nach einem Umzug ins Ausland erhalten. Werden die Voraussetzungen für einen Rentenbezug erfüllt, kann die deutsche Rente in viele Staaten ausgezahlt werden. Innerhalb der EU sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen werden Versicherungszeiten in verschiedenen Ländern zusammengerechnet. Dadurch entstehen keine Nachteile, wenn eine Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten ausgeübt wurde. In Staaten ohne Abkommen können die Zeiten, z. B. mit Blick auf die Mindestversicherungszeit, dagegen nicht kombiniert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dort eine Erstattung von Rentenbeiträgen möglich, insbesondere für Personen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist an den Wohnsitz und die Beschäftigung in Deutschland gebunden. Mit dem Wegzug endet grundsätzlich die Pflichtversicherung. Wer in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz arbeitet oder eine Rente bezieht, ist in der Regel im dortigen Gesundheitssystem versichert. Für Rentnerinnen und Rentner aus Deutschland gibt es Koordinierungsregeln, die eine Absicherung im Aufenthaltsstaat ermöglichen. Bei einem Umzug in ein Drittland muss eigenständig für eine Krankenversicherung gesorgt werden. Dies erfolgt beispielsweise durch die Aufnahme in das dortige System oder den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Eine Anwartschaftsversicherung in Deutschland kann sinnvoll sein, wenn eine spätere Rückkehr geplant ist.

Arbeitslosenversicherung

Mit Aufgabe der Beschäftigung in Deutschland enden Beiträge und Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung. Für Umzüge innerhalb der EU können Zeiten der Arbeitslosenversicherung zwischen den Staaten angerechnet werden. Nähere Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit und die zuständigen Stellen im Zielland.

Private Versicherungen

Viele private Versicherungen wie z. B. die Haftpflichtversicherung gelten nur eingeschränkt oder zeitlich begrenzt im Ausland. Es sollte geprüft werden, ob eine Fortführung der Verträge oder der Abschluss neuer Policen im Zielland sinnvoll ist. Lebens- und private Rentenversicherungen können in der Regel fortgeführt werden. Die Versicherer benötigen jedoch die aktuelle Anschrift im Ausland.

Informationen zu Steuern, Sozialversicherung und Rente

Informationen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu Doppelbesteuerungsabkommen

Informationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu Arbeit und Rente im Ausland

Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung
 

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