Immatrikulation
Die Aufnahme an einer Hochschule erfolgt über die Immatrikulation, auch Einschreibung genannt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss vor der Immatrikulation das Auswahlverfahren bestanden werden. Bei der Immatrikulation müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden, die je nach Hochschule variieren können.
Hierzu zählen unter anderem ein Zeugnis der Hochschulreife, das gegebenenfalls vorher amtlich beglaubigt werden muss (z. B. bei der Kommunalverwaltung) oder der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz, der bei der Krankenkasse eingeholt wird.
Im Falle eines vorherigen Studiums müssen gegebenenfalls eine Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung vorgelegt werden. Bei bestimmten Studiengängen (z. B. Sport, Kunst oder Musik) müssen Nachweise über bestandene Eignungstests oder Fremdsprachenzertifikate eingereicht werden.
Weiterführende Informationen zum Studium:
meinBERUF: Online-Portal der Bundesagentur zum Studium
Während des Studiums
Formalitäten
- Familienkasse: Die Aufnahme eines Studiums muss der Familienkasse mitgeteilt werden. Um weiterhin Kindergeld zu beziehen, müssen der Familienkasse die Immatrikulationsbescheinigung und regelmäßige Studienbescheinigungen vorgelegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abzweigung des Kindergelds direkt an die studierende Person möglich. Dies kann ebenfalls bei der Familienkasse unter Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung beantragt werden.
Weiterführende Informationen zum Kindergeld:
- Krankenkasse: Gegenüber der Krankenkasse müssen relevante Änderungen gemeldet werden, etwa zum Versicherungsstatus oder bei Aufnahme einer Beschäftigung. Zwischen der Hochschule und der Krankenkasse werden die erforderlichen Daten im Rahmen des Studierenden-Meldeverfahrens (SMV) elektronisch ausgetauscht. Ist der oder die Studierende zu Beginn oder während des Studiums über 25 Jahre alt oder mehr als geringfügig beschäftigt, kann die Familienversicherung in der Regel in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung müssen zudem der Krankenkasse Gehalts- und Arbeitsstundennachweise vorgelegt werden.
- Studierendenausweis: Die Hochschule kann der oder dem Studierenden einen Studierendenausweis ausstellen, mit dem Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. In der Regel muss der Hochschule dafür ein Foto vorgelegt werden.
Finanzielle Unterstützung im Studium (BAföG, Wohngeld, Kredite)
- BAföG: Studierende können staatlich finanzierte Unterstützungsleistungen beantragen. Beim zuständigen BAföG-Amt können sie BAföG beantragen. Dafür sind unter anderem die Immatrikulationsbescheinigung, Vermögensnachweise und gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich. Wird BAföG in Anspruch genommen, muss jährlich ein Folgeantrag eingereicht werden. Die Förderhöchstdauer entspricht dabei prinzipiell der Regelstudienzeit. In bestimmten Fällen kann die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Zieht man während des Zeitraums der BAföG-Förderung um, muss dem BAföG-Amt die neue Adresse mitgeteilt werden. Andernfalls drohen Strafgebühren und es erfolgt kein Nachlass bei der Rückzahlung des Darlehens. Weitere Informationen zum BAföG sind auf der BAföG-Themenseite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zu finden.
Weiterführende Informationen zum BAföG:
- Wohngeld: Wer jedoch nicht zum Erhalt von Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle der Kommunalverwaltung beantragen. Dafür müssen der Mietvertrag, Einkommensnachweise und die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden. Im Jobcenter kann in bestimmten Fällen Grundsicherungsgeld beantragt werden. Hierfür sind Einkommen und Vermögen, die Kosten der Unterkunft, der Bezug von Sozialleistungen und andere relevante Tatbestände nachzuweisen.
- Bildungskredit: Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung eines Bildungskredits beim Bundesverwaltungsamt. Dort müssen ebenfalls Einkommens- und Vermögensnachweise sowie die Immatrikulationsbescheinigung und studienbezogene Leistungsnachweise eingereicht werden. Wird der Bildungskredit bewilligt, muss der Bewilligungsbescheid bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eingereicht werden. Die KfW ist eine Förderbank und vergibt Bildungskredite an Schülerinnen und Schüler sowie an Studierende.
Weiterführende Informationen zum Bildungskredit:
- Befreiung / Ermäßigung Rundfunkbeitrag: Letztlich können Studierende, die bestimmte staatliche Unterstützungsleistungen erhalten und nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beim Rundfunkbeitragsservice beantragen, zum Beispiel bei Bezug von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder BAföG. Benötigt werden dafür die Bescheide staatlicher Unterstützungsleistungen.
Weiterführende Informationen zum Rundfunkbeitrag:
- Stipendien: Eine weitere Möglichkeit, während des Studiums finanzielle Unterstützung zu erhalten, sind Stipendien. Studierende mit sehr guten Leistungen können sich um ein Stipendium bewerben. Stipendien werden von Hochschulen, Begabtenförderungswerken oder Stiftungen vergeben. Die prominentesten Beispiele sind das Deutschlandstipendium, das Aufstiegsstipendium oder das Weiterbildungsstipendium.
Weitere Informationen zu finanziellen Hilfen finden sich in der Lebenslage Finanzielle Unterstützung.
Auslandssemester
Entscheiden sich Studierende dazu, ihr Studium zeitweise im Ausland zu absolvieren, gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst ist für einen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union in der Regel ein gültiger Reisepass notwendig. In vielen Fällen verlangt das Einreiseland, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Weitere Informationen zur Gültigkeit von Ausweisdokumenten sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu finden.
Weiterführende Informationen zum Thema Reisen:
Der Reisepass kann bei der Kommunalverwaltung beantragt werden, indem man seinen Personalausweis und ein biometrisches Foto vorlegt. Anschließend ist in Erfahrung zu bringen, ob für das zukünftige Studienland ein Visum erforderlich ist. Dieses ist bei dem zuständigen Konsulat zu beantragen. Dafür notwendig sind ein gültiger Reisepass, der Visumsantrag und gegebenenfalls weitere Dokumente.
Mit der eigenen Krankenkasse ist zu klären, ob der Versicherungsschutz im Aufenthaltsland greift. Ist dies nicht der Fall, ist eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Der Reisepass kann bei der Kommunalverwaltung beantragt werden, indem man seinen Personalausweis und ein biometrisches Foto vorlegt. Anschließend ist in Erfahrung zu bringen, ob für das zukünftige Studienland ein Visum erforderlich ist. Dieses ist bei dem zuständigen Konsulat zu beantragen. Dafür sind ein gültiger Reisepass, der Visumsantrag und gegebenenfalls weitere Dokumente notwendig.
Mit der eigenen Krankenkasse ist zu klären, ob der Versicherungsschutz im Aufenthaltsland greift. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.
Studierende müssen mit der Hochschule in Kontakt treten, wenn die an einer ausländischen Hochschule abgelegten Prüfungsleistungen anerkannt werden sollen. Dafür ist ein Nachweis über die im Ausland bestandenen Prüfungsleistungen erforderlich.
Weitere Informationen zu Ausweisen und Pässen finden sich in den Lebenslagen Personalausweis und Reisepass.
Weiterführende Informationen zur Anerkennung in Deutschland:
Nach dem Studium
- Exmatrikulation: Schließt man das Studium erfolgreich ab, wird man in der Regel automatisch von der Hochschule exmatrikuliert. Möchte man das Studium vorzeitig abbrechen, muss ein Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule eingereicht werden. Dafür ist ggf. die erneute Abgabe des beglaubigten Abiturzeugnisses oder einer anderen Hochschulzugangsberechtigung notwendig. Die amtliche Beglaubigung ist beispielsweise bei der Kommunalverwaltung erhältlich.
- Krankenkasse: In der Regel wird die Krankenkasse über das Studierenden-Meldeverfahren (SMV-Studenten) über die Beendigung des Studiums informiert. Studierende sollten der Krankenkasse dennoch eigene Änderungen ihres Versicherungsstatus mitteilen.
- Agentur für Arbeit: Wenn im Anschluss an das Studium keine Beschäftigung abzusehen ist, sollten sich die Betroffenen drei Monate vor Abschluss des Studiums bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu erhalten. Weitere Informationen in der Lebenslage Arbeitslosigkeit. Weitere Informationen zum Thema in der Lebenslage Arbeitslosigkeit.
- BAföG: Wurde während des Studiums BAföG bezogen, müssen fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer 50 % des Darlehens an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung des Darlehens ist dabei auf 10.010 Euro gedeckelt. Das Darlehen wird in Regelraten von 130 Euro monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt. Drei Monatsraten werden zu einem vierteljährlich fälligen Betrag zusammengefasst. Weitere hilfreiche Informationen über Möglichkeiten bei der Rückzahlung von BAföG können auf der BAföG-Themenseite des Bundesverwaltungsamtes nachgelesen werden.