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Personalausweis

Stand: März 2026

Alle deutschen Bürgerinnen und Bürger benötigen einen Identitätsnachweis. Dieser Nachweis ist im Regelfall der Personalausweis.

Der Personalausweis als Identitätsnachweis

Um sich in Deutschland und innerhalb des Schengenraums amtlich ausweisen zu können, benötigen alle deutschen Bürgerinnen und Bürger einen Identitätsnachweis. Der Schengenraum umfasst 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten. Irland und Zypern gehörden nicht dazu. Neben den genannten EU-Mitgliedsländern zählen auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein zu den Schengener Staaten. Im Schengenraum finden grundsätzlich keine systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen statt. Vorübergehende Kontrollen sind aber möglich.

Dieser Nachweis erfolgt über das Mitführen und die Vorlage des Personal­ausweises. Alternativ kann auch der Reisepass als Identitätsnachweis verwendet werden.

Bewegen sich Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen des Schengenraums hinaus, ist die Vorlage eines Reisepasses in den meisten Ländern erforderlich. Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Sowohl der Personalausweis, als auch die Reisepassdokumente können beim zuständigen Bürgeramt am jeweiligen Wohnort beantragt werden.

Dieses Foto zeigt ein Muster eines Personalausweises mit Vorder- und Rückseite, Foto und Personendaten, maschinenlesbarer Zone und Sicherheitsmerkmalen
Personalausweis (Vorder- und Rückseite)

Urheberrecht: amtliches Muster, nicht urheberrechtlich geschützt nach § 5 Abs. 1 UrhG.

Der Personalausweis: Beantragung und Gültigkeit

Deutsche Bürgerinnen und Bürger haben nach dem Personalausweisgesetz Ausweispflicht, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Deutsche Staatsangehörige, die nicht der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, aber sich überwiegend in Deutschland aufhalten, unterliegen ebenfalls der Ausweispflicht und müssen einen gültigen Ausweis besitzen. Sie können hierfür auch einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis wird aber grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen ausgestellt. Hat der Antragsteller oder die Antragstellerin das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird das Einverständnis der Erziehungsberechtigten benötigt.

Normalerweise wird der Personalausweis am Hauptwohnsitz beantragt. In Ausnahmefällen kann der Personalausweis auch in einem anderen Bürgeramt oder in einer deutschen Botschaft im Ausland beantragt werden.

Wenn der Personalausweis das erste Mal beantragt wird und noch keine anderen Ausweise ausgestellt wurden, benötigt das Bürgeramt die Geburtsurkunde oder ein ähnliches Dokument und eine erziehungsberechtigte Person mit Ausweis, um die Identität des Antragsstellers oder der Antragstellerin zu bestätigen.

Ansonsten reicht ein gültiges Identitätsdokument aus, wie z. B. der alte Personalausweis oder ein Reisepass. Ersatzweise können auch andere anerkannte Ausweise oder Dokumente vorgelegt werden, wie z. B. die Einbürgerungsurkunde.

Einführung von digitalen Servicestationen

Seit Mai 2025 nehmen die Bürgerämter keine ausgedruckten biometrischen Lichtbilder mehr an.

Die Bürgerämter verfügen über digitale Servicestationen, an denen das biometrische Lichtbild gemacht werden kann. Je nach Ausstattung der Station besteht dort häufig auch die Möglichkeit, Fingerabdrücke elektronisch zu erfassen.

Alternativ kann man die Lichtbilder weiterhin bei einem Fotostudio machen. Diese werden dann digital übermittelt. Dafür erhält man vom Fotostudio einen Code, den man bei der Beantragung vorlegen muss, damit das Bürgeramt auf die biometrischen Lichtbilder zugreifen kann.

Informationen zur vereinfachten Ausweisbeantragung

Gebühren

Die Beantragung des Personalausweises ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)“ und ist im Personalausweisportal abrufbar.

Gültigkeit

Personalausweise sind bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Sie können jedoch auch schon vorzeitig umgetauscht werden, wenn sich zum Beispiel infolge einer Eheschließung der Name ändert. Dann ist der Beantragung des Ausweises auch ein entsprechender Nachweis, wie z. B. die Eheurkunde, beizufügen.

Die Dauer der Gültigkeit des Personalausweises richtet sich grundsätzlich nach dem Alter des Ausweisinhabers oder der Ausweisinhaberin.
Der Personalausweis ist bei Personen:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
  • über 24 Jahren: 10 Jahre gültig

Der Personalausweis ist im Schengenraum alternativ zum Reisepass als Reisedokument und Identitätsnachweis anerkannt.

Informationen rund um den Personalausweis

Vorläufiger Personalausweis

Um die Ausstellungszeit bis zur Aushändigung eines neu benötigten Ausweises zu überbrücken, kann ohne alternativ nutzbaren Reisepass ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Er wird beim Bürgeramt beantragt und besitzt eine Gültigkeit von höchstens drei Monaten. Zur Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr erhoben.

Der vorläufige Personalausweis ist bis zu drei Monate gültig und wird grundsätzlich für Reisen in alle EU-Mitgliedstaaten sowie nach Norwegen, Island, Liechtenstein und in die Schweiz anerkannt. Außerhalb Europas bzw. außerhalb des EU-/Schengenraums wird er dagegen oft nicht akzeptiert, hier ist meist ein Reisepass erforderlich.

Die elektronischen Funktionen des Personalausweises

Der Personalausweis bietet eine Reihe von elektronischen Funktionen und gilt als Dokument mit hohen Sicherheitsstandards.

Die Online-Ausweisfunktion

Die Online-Ausweisfunktion (eID) ermöglicht dem Ausweisinhaber oder der Ausweisinhaberin, sich im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig zu identifizieren. Dadurch können Anträge bei Behörden oder geschäftliche Angelegenheiten bequem online erledigt werden.

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sind erforderlich:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • sechsstellige PIN
  • Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone bzw. Tablet
  • Software, z. B. die kostenlose AusweisApp2

Die Online-Ausweisfunktion ist nicht nur mit dem Personalausweis verfügbar, sondern auch mit dem elektronischen Aufenthaltstitel für Personen erhältlich, die nicht EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind.

Weitere Informationen und Hinweise zur Online-Ausweisfunktion können im Personalausweisportal abgerufen werden.

Informationen rund um den Personalausweis

Pseudonym

Viele Online-Dienste können auch mit einem Pseudonym genutzt werden. So werden die persönlichen Daten auf dem Online-Ausweis nur bei der ersten Anmeldung benötigt. Nach PIN-Eingabe wird der Nutzer oder die Nutzerin bei weiteren Anmeldungen anhand seines Pseudonyms erkannt. Das Pseudonym ist an den jeweiligen Online-Dienst und an die gültige Ausweiskarte gebunden und trägt somit zum Datenschutz bei, da durch diese Bindung keine Nutzungsprofile über Anbieter und Dienste hinweg erstellt werden können. Bei einem Ausweiswechsel muss gegebenenfalls das Pseudonym im Vorfeld erneuert werden. Hier kann dann der jeweilige Online-Dienst weiterhelfen.

Qualifizierte elektronische Signatur

Mit Hilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschrieben werden.

Zur Nutzung der Fernsignatur wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ein elektronisches Zertifikat durch einen sicheren Identitätsnachweis der unterzeichnenden Person erzeugt. Zuvor muss sich die unterschreibende Person gegenüber dem Vertrauensdiensteanbieter eindeutig identifizieren, wie z. B. mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID).

Die Biometriefunktion

Im Chip des Personalausweises sind biometrische Daten wie das Lichtbild oder die Fingerabdrücke gespeichert. Behörden, die ermächtigt sind diese Daten auszulesen, wie Polizei-, Zoll- und Meldebehörden können mit geeigneten Lesegeräten somit zuverlässige Identitätsprüfungen durchführen.

Weiterführende Informationen rund um Personalausweis / Reisepass

eID-Karte für Staatsangehörige der EU und des EWR

  • Bürgerinnen und Bürger aus den anderen 26 EU-Mitgliedstaaten sowie für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also aus Norwegen, Island oder Liechtenstein – können in Deutschland freiwillig eine eID-Karte beantragen. Diese Ausweiskarte enthält einen Chip mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis). Dies ermöglicht eine sichere elektronische Identifizierung gegenüber Behörden und Unternehmen sowie die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen.

  • Die eID-Karte dient ausschließlich der digitalen Identifizierung. Sie ersetzt keinen Reisepass oder nationalen Personalausweis und gilt nicht als amtliches Ausweisdokument für Reisen oder für Kontrollen vor Ort, da sie kein Lichtbild enthält. Die Karte kann ab 16 Jahren bei den zuständigen Behörden in Deutschland wie z. B. Bürgerämtern oder Einwohnermeldeämtern oder bei deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden. Sie ist zehn Jahre gültig, kann nicht verlängert werden und kostet 37 Euro. Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine neue eID-Karte beantragt werden. Weitere Informationen zur eID-Karte gibt es auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren (BMI).

Weiterführende Themen zum Personalausweis

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