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Reisepass

Aktualisiert: Februar 2026

Außerhalb des Schengen-Raums benötigen deutsche Bürgerinnen und Bürger in der Regel ab Geburt einen Reisepass. Er ermöglicht das Reisen in über 170 Staaten weltweit, ohne ein Visum beantragen zu müssen.

Beantragung und Gültigkeit

In den meisten Staaten außerhalb des Schengenraums wird für die Einreise ein Reisepass benötigt. Er ermöglicht das Reisen in über 170 Staaten weltweit, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Konkrete Hinweise zu Einreisebestimmungen sowie Reise- und Sicherheitsinformationen sind beim Auswärtigen Amt erhältlich.

Im Regelfall wird der Reisepass am Hauptwohnsitz beantragt. Bei Vorlage eines wichtigen Grundes kann der Reisepass gegen Gebühr auch in einem anderen Bürgeramt beantragt werden. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland wenden sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung am Wohnort. Dies kann die Konsularabteilung der Botschaft oder eines Generalkonsulats sein.

Um einen neuen Reisepass erhalten zu können, ist im Bürgeramt üblicherweise ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen, wie z. B. der Personalausweis oder der alte Reisepass.

Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, wie beispielsweise die Personenstandsurkunde. Welche Dokumente für die Beantragung konkret benötigt werden, kann häufig auf der Internetseite des zuständigen Bürgeramts nachgelesen werden.

Hat der Antragsteller oder die Antragstellerin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird das Einverständnis der Erziehungsberechtigten benötigt. Dies kann schriftlich erfolgen.

Wenn der Reisepass das erste Mal beantragt wird und noch keine anderen Ausweise ausgestellt wurden, benötigt das Bürgeramt die Geburtsurkunde oder ein ähnliches Dokument und eine erziehungsberechtigte Person mit Ausweis, um die Identität des Antragsstellers oder der Antragstellerin zu bestätigen.

Urheberrecht: amtliches Muster, nicht urheberrechtlich geschützt, § 5 Abs. 1 UrhG.

Informationen rund um Ausweise und Pässe

Einführung von digitalen Servicestationen

Seit Mai 2025 nehmen die Bürgerämter keine ausgedruckten biometrischen Lichtbilder mehr an.

Die Bürgerämter verfügen über digitale Servicestationen, an denen das biometrische Lichtbild gemacht werden kann. Je nach Ausstattung der Station besteht dort häufig auch die Möglichkeit, Fingerabdrücke elektronisch zu erfassen.

Optional kann man die Lichtbilder weiterhin bei einem Fotostudio machen. Diese werden dann digital übermittelt. Dafür erhält man vom Fotostudio einen Code, den man bei der Beantragung vorlegen muss, damit das Bürgeramt auf die biometrischen Lichtbilder zugreifen kann.

Informationen zur vereinfachten Ausweisbeantragung

Gebühren

Die Beantragung des Reisepasses ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist auf den Seiten des Bundesinnenministeriums abrufbar. Inwieweit Gebühren im Falle von Bedürftigkeit ermäßigt oder erlassen werden können, entscheidet das zuständige Bürgeramt.

Gültigkeit

Reisepässe sind bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Die Dauer der Gültigkeit des Reisepasses richtet sich grundsätzlich nach dem Alter der antragstellenden Person. Der Pass ist bei Personen:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
  • über 24 Jahren: 10 Jahre gültig

Im Normalfall besitzt der Reisepass einen Umfang von 32 Seiten, bei Bedarf für Personen die viel Reisen ist, gegen Aufpreis, eine Auslieferung mit einem Umfang von 48 Seiten möglich.

Deutsche Reisepässe werden mit integriertem Chip ausgegeben. Dieser enthält neben einem biometrischen Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Ausweisbesitzers oder der Ausweisbesitzerin, um bei automatisierten Grenzkontrollen ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

Die Bearbeitungszeit für einen neuen Reisepass beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen. Je nach Bürgeramt kann per E-Mail, online oder telefonisch ein Abholtermin vereinbart werden.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis einen Expressantrag zu stellen. Der Express-Reisepass kann innerhalb von 3 - 4 Werktagen nach Antragstellung im Bürgerbüro abgeholt werden.

Reicht die Zeit bis zum Reiseantritt auch für das Expressverfahren nicht aus, besteht die Option einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen. Hierzu kann die Vorlage geeigneter Nachweise, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reisedokumente notwendig sein.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses ist zweckgebunden und beträgt nicht länger als ein Jahr. Weitere Informationen und Hinweise zum Reisepass können auf den Seiten des Bundesinnenministeriums abgerufen werden.

Weiterführende Informationen rund um Personalausweis / Reisepass

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