Der Im- und Export erfordert vor allem den Kontakt mit den Zollbehörden und den Finanzämtern. Je nach Art der Ware sind darüber hinaus weitere Behördenkontakte erforderlich.
Je nach Herkunftsland der Waren ergeben sich für das importierende Unternehmen unterschiedliche Behördenkontakte. Dabei wird zwischen dem Warenverkehr mit dem EU-Ausland, dem sogenannten Intrahandel, und dem Warenverkehr mit dem Nicht-EU-Ausland (Extrahandel) unterschieden. Im Mittelpunkt stehen steuerliche Sachverhalte und zollrechtliche Vorschriften.
Für den Export von Waren in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.