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Arbeitslose Menschen können finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen. Die Arbeitslosigkeit lässt sich in den Bezug von Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld und in die Sozialhilfe unterteilen.
Wer erwerbsfähig ist und arbeitslos wird, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Dazu müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld bestehen.
Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Außerdem muss Hilfebedürftigkeit vorliegen.
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel Insolvenzgeld beantragen.