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Arbeitslosigkeit

Arbeitslose Menschen können finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen. Die Arbeitslosigkeit lässt sich in den Bezug von Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld und in die Sozialhilfe unterteilen.

Übersicht

  • Wer erwerbsfähig ist und arbeitslos wird, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Dazu müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

  • Sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld bestehen. 

  • Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Außerdem muss Hilfebedürftigkeit vorliegen.

  • Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel Insolvenzgeld beantragen.

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