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Grundsicherungsgeld

Teilaktualisiert: Oktober 2026

Sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld bestehen. 

Arbeitssuchende, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, können einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben.  

Voraussetzungen

Die Leistungen werden beim zuständigen Job­center beantragt. Das Job­center kann hierbei regional bei der Agentur für Arbeit oder in der Kommunal­verwaltung eingegliedert sein. Der Antrag kann online gestellt werden. Alternativ kann der Antrag ausgefüllt und per Post oder E-Mail versendet oder im Hausbrief­kasten des zuständigen Jobcenters eingeworfen werden. Zudem kann ein Antrag zunächst formlos, zum Beispiel telefonisch, gestellt werden. In dem Fall wird ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin des Job­centers mit der Antrag­stellerin oder dem Antrag­steller Kontakt aufnehmen.

Bei der Beantragung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung vorgelegt werden. Auf Anforderung werden häufig folgende Nachweise eingefordert:

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einkommens­unterlagen
  • Nachweise über Bargeld, Vermögen und Versicherungen
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft
  • Nachweise der Kranken­versicherung und Pflege­geld
  • frühere Bescheide zu Arbeits­losen­geld, Sozial­hilfe, Wohn- und Kranken­geld.

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Bildung und Teilhabe

Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld können für ihre Kinder (auch Jugendliche und junge Erwachsene) einen Antrag auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (sogenanntes Bildungspaket) beim zuständigen Jobcenter stellen.

Mit den Leistungen werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert wie Schul- und Kitaausflüge, Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf, Beförderung zur Schule, Lernförderung, Mittagessenverpflegung und Teilnahme im Sportverein oder in der Musikschule. Als Nachweis dient der aktuelle Bewilligungs­bescheid über den Erhalt von Sozial­leistungen. Weitere Informationen finden sich in der Lebenslage Finanzielle Unterstützung.

Rundfunkbeitragsbefreiung

Eine Rundfunk­beitrags­befreiung ist für Grundsicherungsgeld-Bezieherinnen und -Bezieher möglich, wenn ein Antrag auf Befreiung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gestellt wird.

Der Antrag auf Befreiung kann online gestellt werden. Als Nachweis dient der aktuelle Bewilligungs­bescheid über den Bezug von Sozial­leistungen.

Beantragung von Erstausstattungs- und Ersatzbedarf oder Mehrbedarf

Ein Antrag auf Erstausstattungs- und Ersatzbedarf (Einmalleistung) oder Mehrbedarf (Erhöhung des Regelsatzes) kann beim Jobcenter gestellt werden.

Eine Einmalleistung können bspw. junge Erwachsene erhalten, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen oder Schwangere, die eine Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt benötigen. Um diese Einmal­leistung zu erhalten, sind wichtige Dokumente einzureichen wie der Bewilligungs­bescheid über Grundsicherungsgeld, der Miet­vertrag, ggfs. ein Nachweis über die Schwangerschaft und die Haushalts­bescheinigung.

Ein Antrag auf Mehrbedarf kann ebenfalls beim Jobcenter gestellt werden. Der Antrag auf Mehrbedarf führt zu einer Erhöhung des Regelsatzes z. B. bei Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder bei Alleinerziehenden. Diesem sind je nach Grundlage des Mehrbedarfs verschiedene Nachweise beizufügen, z. B. eine ärztliche Bescheinigung, der aktuelle Bewilligungs­bescheid, eine Kopie des Mutterpasses, eine aktuelle Haushalts­bescheinigung und / oder Neben­kosten­nachweise.

Arbeitsvermittlung

Arbeitslose sind verpflichtet regelmäßige Vermittlungs­gespräche beim Jobcenter wahr­zunehmen. Hierfür sind Nachweise über die erfolgten Bewerbungen zu erbringen.

Die Agentur für Arbeit stellt aktuelle Jobangebote in der Jobbörse zur Verfügung. Arbeitslose haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungs­budget für die Anbahnung eines versicherungs­pflichtigen Arbeits­verhältnisses, d. h. Reise- und Bewerbungs­kosten werden bei Vorlage entsprechender Belege erstattet, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Wichtig: Die Leistungen müssen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Hinzuverdienst

Wird in der Zeit der Arbeits­suche ein Nebenjob oder Nebenverdienst aufgenommen, so ist dieser dem Jobcenter zu melden und eine Bescheinigung über Neben­einkommen einzureichen.

Das Einkommen aus dem  Hinzuverdienst wird auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge. Zunächst gibt es einen monatlichen Grundfreibetrag von 100 Euro, der immer besteht. Mit steigendem Einkommen steigen auch die persönlichen Freibeträge. Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende dürfen ab 1. Januar 2026 monatlich 603 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Grundsicherungsgeld gekürzt wird. Die Freibeträge für Hinzuverdienste entsprechen somit der Minijob-Grenze. In den Ferien können Schülerinnen und Schüler unbegrenzt hinzuverdienen.

Maßnahmen

Auch bei Grundsicherungsgeld-Bezug stellt das Jobcenter Maßnahmen zur Schulbildung, Existenzgründung, Arbeitsförderung und Berufsausbildung zur Verfügung.

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) legt die Beraterin oder der Berater im Jobcenter geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings sein, Fremdsprachenkurse, fachliche Weiterbildungen oder ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Auch die Förderung von betrieblichen Maßnahmen ist möglich.

Maßnahmen zur Existenzgründung und Selbstständigkeit - Einstiegsgeld

Bei Bezug von Grundsicherungsgeld kann ein Einstiegsgeld zur Existenz­gründung beim Jobcenter beantragt werden. Voraussetzungen sind das Vorliegen eines Businessplans und evtl. das Gutachten einer fachkundigen Stelle wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern. Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit besteht noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung und Selbstständigkeit finden sich in der Lebenslage Gründung eines Unternehmens

Maßnahmen zur aktiven Arbeitsförderung

Die Arbeitsförderung ist eine wesentliche Aufgabe der Arbeitslosen­versicherung. Das Jobcenter bietet Angebote zur aktiven Arbeits­förderung sowie eine ganze Bandbreite an Förder­leistungen an. Diese können von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen bis hin zu jungen Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, beantragt werden. Hierzu gehören z. B. die Teilnahme an beruflichen Eingliederungs­maßnahmen, der Erwerb eines Hauptschulabschlusses, Berufs­ausbildungs­maßnahmen und Umschulungen.

Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Das Jobcenter stellt ausbildungs­begleitende Hilfen zur Verfügung z. B. durch regelmäßigen Stütz- und Förderunterricht, außerdem Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und assistierte Ausbildungen sowie außer­betriebliche Berufsausbildungen. Für diese Zeit der Ausbildung kann ein Antrag auf Berufs­ausbildungs­beihilfe (BAB) gestellt werden. Dem Antrag auf Berufs­ausbildungs­beihilfe müssen je nach Sachlage Unterlagen wie der aktuelle Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Melde­bescheinigung, ein gültiger Ausbildungs­vertrag oder eine Bescheinigung über die Einschreibung in der Schule, ein Mietvertrag, ein Nachweis über Geschwister (z. B. Geburtsurkunde/n) und Einkommens­nachweise der Eltern beigefügt werden. Weitere Informationen finden sich in der Lebenslage Berufsausbildung.

Bewerbung erfolgreich - Abmeldung Grundsicherungsgeld beim Jobcenter

Sind die Bewerbungs- und Vermittlungs­maßnahmen erfolgreich verlaufen und eine Tätigkeit gefunden und aufgenommen, ist dies unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen. Hierfür gibt es das Online-Formular „Veränderungsmitteilung Arbeitsaufnahme“.

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