Grundsicherung im Alter: Antrag und Voraussetzungen
Wer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat und den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, ist von Altersarmut bedroht. In diesem Fall kann Grundsicherung im Alter beantragt werden. Zuständig ist in der Regel das örtliche Sozialamt, oft auch Amt für Soziales genannt.
Tipp: Wer merkt, dass die eigene Rente nicht zum Leben reicht, kann sich kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beraten lassen. Dort erfährt man, ob ein Antrag auf Grundsicherung im Alter sinnvoll sein kann. Über den Antrag selbst entscheidet aber das Sozialamt. Wer sich frühzeitig über die Höhe der eigenen Rente informieren möchte, kann hierzu ebenfalls eine Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Informationen zur Grundsicherung im Alter
Deutsche Rentenversicherung: Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Berechnung der Grundsicherung im Alter
Bundesportal der digitalen Verwaltung: Informationen zur Antragstellung
Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung. Sie ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
Für den Antrag können zum Beispiel folgende Unterlagen benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise, Rentenbescheid und Kontoauszüge
- Nachweise über Vermögen
- Mietvertrag sowie Nachweise über Betriebs- und Heizkosten
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Nachweise über weitere Versicherungen
- falls vorhanden: Bescheide über Wohngeld oder andere Sozialleistungen
- falls vorhanden: Pflegegrad-Bescheid, Schwerbehindertenausweis oder andere Nachweise zu besonderen Bedarfen, zum Beispiel bei einer kostenaufwendigen Ernährung
Die Hilfe wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden, der in der Regel etwas weniger Angaben benötigt. Dieser Antrag heißt Weiterbewilligungsantrag. Manchmal wird auch von einem Folgeantrag gesprochen.
Wohngeld oder Grundsicherung im Alter?
Das Sozialamt prüft, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht. Dabei wird auch geklärt, ob vorrangig Wohngeld zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. Falls der Bedarf auch durch Wohngeld gedeckt werden kann, wird der Antrag auf Grundsicherung abgelehnt und auf die Wohngeldstelle verwiesen. Dort kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Wer Grundsicherung im Alter erhält, bekommt in der Regel kein zusätzliches Wohngeld, da die angemessenen Wohn- und Heizkosten bereits bei der Grundsicherung im Alter berücksichtigt werden.
Informationen zu Wohngeld und zuständigen Stellen
Wohngeldrechner: Erste Orientierung, ob Wohngeld in Betracht kommt
Behördenfinder Deutschland: Suche nach dem zuständigen Sozialamt, der Wohngeldstelle oder der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Was umfasst die Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern. Sie umfasst zum Beispiel Geld für alltägliche Ausgaben, angemessene Wohn- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe. Mehrbedarfe können zum Beispiel bei einer Behinderung oder einer kostenaufwendigen Ernährung entstehen. Das kann der Fall sein, wenn jemand wegen einer Krankheit dauerhaft besondere Lebensmittel benötigt.
Was wird bei der Grundsicherung im Alter angerechnet?
Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einzelfall ab. Das Sozialamt prüft dafür Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und persönliche Bedarfe.
- Einkommen
Vorhandenes Einkommen, zum Beispiel Rente, wird grundsätzlich angerechnet. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erreicht hat, kann einen Freibetrag in Anspruch nehmen. Zu den Grundrentenzeiten gehören zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen, etwa aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Bei mindestens 33 Jahren wird ein Teil der Rente nicht auf die Höhe der Grundsicherung im Alter angerechnet. - Vermögen
Auch vorhandenes Vermögen wird geprüft. Ein Teil des Vermögens bleibt jedoch geschützt. Dieses geschützte Vermögen wird als Schonvermögen bezeichnet. Dieses Vermögen muss nicht eingesetzt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern. Es wird bei der Berechnung der Grundsicherung nicht angerechnet. Dazu gehören zum Beispiel angemessener Hausrat und selbst genutztes Wohneigentum, sofern es angemessen ist. Dies kann ein selbst bewohntes Haus oder eine selbst bewohnte Eigentumswohnung sein. Ob das Wohneigentum angemessen ist, prüft das Sozialamt im Einzelfall.
Nach geltendem Recht bleiben kleinere Ersparnisse bis 10.000 Euro pro volljähriger Person geschützt. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Paaren in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft können daher zusammen 20.000 Euro geschützt sein.
Wichtig: Erwachsene Kinder müssen in der Regel nur dann Unterhalt für ihre Eltern zahlen, wenn ihr eigenes jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
Arbeiten trotz Grundsicherung im Alter
Viele Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, möchten auch im Rentenalter arbeiten, zum Beispiel, um aktiv zu bleiben, soziale Kontakte zu pflegen oder zusätzliches Einkommen zu haben. Das ist grundsätzlich möglich. Wer Grundsicherung im Alter bekommt und einer bezahlten Arbeit nachgeht, muss den Verdienst dem Sozialamt mitteilen. Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird grundsätzlich auf die Grundsicherung angerechnet. Es gibt aber einen gesetzlich geregelten Freibetrag.
Das bedeutet: Ein Teil des Verdienstes wird nicht angerechnet. Wie hoch der Freibetrag ist, berechnet das Sozialamt im Einzelfall.
Darlehen beim Wechsel von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in die Rente
Beim Wechsel vom Grundsicherungsgeld (früher: Bürgergeld) in die Rente kann im ersten Rentenmonat eine finanzielle Lücke entstehen. Grund dafür ist: Das Grundsicherungsgeld wird in der Regel am Monatsanfang gezahlt, die Rente dagegen erst am Monatsende. In bestimmten Fällen kann ein Darlehen beim örtlichen Sozialamt helfen, diese Zeit zu überbrücken. Wer betroffen sein könnte, sollte sich frühzeitig beim örtlichen Sozialamt informieren. Die Rückzahlung des Darlehens ist gesetzlich begrenzt.
Weitere Entlastungen und Vergünstigungen im Alltag
Wer im Rentenalter Schwierigkeiten hat, den Lebensunterhalt zu finanzieren, kann weitere Entlastungen, Vergünstigungen oder Unterstützung im Alltag erhalten. Manche Angebote setzen einen bestimmten Sozialleistungsbescheid voraus, zum Beispiel den Bescheid über Grundsicherung im Alter. Andere Angebote richten sich allgemein an Menschen mit geringem Einkommen. Viele Angebote müssen gesondert beantragt werden und gelten nicht überall. Informationen zu kommunalen Vergünstigungen gibt es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort.
- Rundfunkbeitrag
Mit dem Bescheid über Grundsicherung im Alter kann beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beantragt werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt. Der Antrag muss mit dem erforderlichen Nachweis eingereicht werden.
Informationen zum Rundfunkbeitrag
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse
Wer gesetzlich krankenversichert ist und wenig Geld hat, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist. Das kann zum Beispiel bei Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte helfen.
Wer Grundsicherung im Alter erhält, kann den Bescheid als Nachweis für die Einkommenssituation beifügen. Die Befreiung gilt nicht automatisch. Die Krankenkasse prüft den Antrag und teilt mit, welche Nachweise nötig sind.
Informationen zur Zuzahlungsbefreiung
gesund.bund.de: Informationen zu Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung
- Sozialpass, Stadtpass oder ähnliche kommunale Ausweise
Einige Städte und Gemeinden bieten Menschen mit geringem Einkommen einen Sozialpass, Stadtpass oder ähnlichen Ausweis an. Damit sind zum Beispiel Ermäßigungen in Schwimmbädern, Museen oder im öffentlichen Nahverkehr möglich. Ob es ein solches Angebot gibt, für wen es gilt und was es umfasst, entscheidet die jeweilige Kommune. Informationen dazu gibt es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. - Ermäßigung bei der Hundesteuer
Viele Städte und Gemeinden können die Hundesteuer auf Antrag ermäßigen oder erlassen. Die entsprechenden Regelungen sind in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Kommune zu finden. Informationen dazu gibt es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. - Gemeinnützige Angebote: Tafel, Tiertafel, Foodsharing
Tafeln, Tiertafeln oder ähnliche Angebote können Menschen mit geringem Einkommen unterstützen. Diese geben kostenlos oder gegen einen geringen Beitrag Lebensmittel oder Tierfutter aus. Ob eine Ausgabe im konkreten Fall möglich ist und welche Nachweise gegebenenfalls benötigt werden, entscheidet die jeweilige Stelle vor Ort.
Daneben gibt es in manchen Orten Foodsharing-Angebote, bei denen überschüssige, noch genießbare Lebensmittel weitergegeben werden. Diese Angebote sind häufig kostenlos. Ob und zu welchen Bedingungen eine Teilnahme möglich ist, hängt vom jeweiligen Angebot vor Ort ab.
Informationen zu Lebensmittelangeboten
Tafel Deutschland e. V.: Informationen zu Tafeln und Lebensmittelausgaben vor Ort
foodsharing.de: Informationen zur Weitergabe überschüssiger Lebensmittel
- Kultur, Vereine, kommunale Einrichtungen
Viele Vereine, kulturelle Einrichtungen oder kommunale Einrichtungen gewähren Ermäßigungen für Menschen mit geringem Einkommen. Ob es eine Ermäßigung gibt und welcher Nachweis nötig ist, sollte direkt beim jeweiligen Verein, bei der jeweiligen Einrichtung oder bei der Kommune erfragt werden. Als Nachweis kann zum Beispiel ein Bescheid über Grundsicherung im Alter oder ein Wohngeldbescheid in Betracht kommen. - Vergünstigte Tefefontarife
Die Telekom bietet für berechtigte Personen einen vergünstigten Sozialtarif für den Festnetzanschluss an. Voraussetzung ist zum Beispiel eine Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag. Wer Grundsicherung im Alter erhält, kann daher zunächst eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen und anschließend prüfen, ob ein Sozialtarif bei der Telekom möglich und sinnvoll ist. Ein Vergleich mit anderen Telefonanbietern kann sich ebenfalls lohnen.
Informationen zum Sozialtarif
Telekom: Informationen zu Voraussetzungen und Antrag für den Sozialtarif
Verbraucherzentrale: Informationen dazu, wer den Sozialtarif nutzen kann und wann sich ein Tarifvergleich lohnt
Zentrale Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung
Informationen zu den einzelnen Entlastungen und Vergünstigungen gibt es bei der jeweils zuständigen Stelle oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort.
- Beratung und Unterstützung bei Anträgen: Sozialverbände und Wohlfahrtsverbände wie der Sozialverband VdK, die Caritas oder die Diakonie beraten allgemein und unterstützen bei Anträgen. Manche Angebote richten sich an Verbandsmitglieder, andere stehen allen offen.
- Informationen zur Grundsicherung im Alter: Das zuständige Sozialamt informiert zur Grundsicherung im Alter und zu kommunalen Angeboten.
- Fragen zu Rente und Grundsicherung im Alter: Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet Fragen zur Rente und zur Grundsicherung im Alter. Das Sozialamt entscheidet über den Antrag auf Grundsicherung im Alter.