Auf den folgenden Seiten werden Behördengänge während der Ausbildung und im Berufsleben beschrieben. Zunächst geht es um die Einkommensteuererklärung. Auch die Berufsausbildung und das Studium erfordern den Kontakt mit verschiedenen Behörden.
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind grundsätzlich alle natürlichen Personen mit Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ihr gewöhnlicher Aufenthalts- oder Wohnort in der Bundesrepublik Deutschland liegt.
Nach dem Schulabschluss entschließen sich viele junge Menschen, ein Studium aufzunehmen. Erste hilfreiche Informationen können auf dem Portal „meinBERUF“ der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.