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Rechtliche Vorsorge

Jeder Mensch hat die Möglichkeit zu bestimmen, welche medizinischen Behandlungen an ihm vorgenommen werden dürfen. Vorsorgeverfügungen wie die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung können erstellt werden, um den Willen in gesundheitlichen Angelegenheiten zu äußern. Auch die Organspende beruht auf einer bewussten und dokumentierten Entscheidung.

Übersicht

  • Mit einer Patientenverfügung legen Menschen im Voraus verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können.

  • Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine bestimmte Person bevollmächtigt werden, Entscheidungen zu treffen, zu denen die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist. Die Vollmacht kann für alle relevanten Angelegenheiten oder nur für bestimmte Bereiche erteilt werden.

  • Eine Betreuungsverfügung legt fest, wen das Betreuungsgericht als rechtliche Vertretung bestimmen soll und welche Wünsche dabei zu beachten sind, falls die persönlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig geregelt werden können.

  • Als Organspende bezeichnet man die freiwillige Bereitschaft, nach dem eigenen Tod Organe oder Gewebe schwerkranken Menschen zur Verfügung zu stellen.

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