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Forschung und Entwicklung

Stand: März 2026

Mit Forschung und Entwicklung investieren Unternehmen in die Zukunft. Dabei gibt es zahlreiche Beratungs- und Förderangebote.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Bei Forschung und Entwicklung suchen Unternehmen mit wissenschaftlichen Methoden nach neuen Erkenntnissen, um daraus neue oder bessere Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln.

Investitionen in Forschung und Entwicklung sind für Unternehmen wichtig, um im Wettbewerb auf nationalen und internationalen Märkten zu bestehen. Sie sind eine Investition in die Zukunft. Dabei gibt es zahlreiche Beratungs- und Förderangebote und entsprechende Kontakte der Unternehmen mit Behörden und weiteren Anlaufstellen.

Recherche in der Forschungs- und Entwicklungsphase

Bevor Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beginnen, können sie prüfen, ob es auf dem Gebiet bereits Schutzrechte oder technische Standards gibt.

Wofür interessieren Sie sich?

Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz schützt das geistige Eigentum von Gewerbetreibenden. Er umfasst Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs.

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann man online Informationen über den Stand der Schutzrechte einholen. Das DPMA bietet mit den Datenbanken DPMAregister und DEPATISnet entsprechende Recherchemöglichkeiten an.

Die Datenbank DPMAregister informiert zum Beispiel über erteilte Schutzrechte oder darüber, in welchem Verfahrensstand sich eine Anmeldung oder ein Schutzrecht befindet. DEPATISnet umfasst ein Dokumentenarchiv mit Patentveröffentlichungen aus aller Welt.

Weitere Informationen zu Patent- und Markenrechten

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz

DPMAregister: Amtliche Publikations- und Registerdatenbank des DPMA

DEPATISnet: Online-Recherchen zu Patentveröffentlichungen

Patentinformationszentren (PIZ)

Regionale Ansprechpartner für den gewerblichen Rechtsschutz sind die Patentinformationszentren (PIZ). Sie kooperieren mit dem DPMA. Sie werden von unterschiedlichen Trägern betrieben, etwa von Hochschulen oder Industrie- und Handelskammern.

Weiterführende Informationen zu Patentinformationszentren

Normung

Normen beschreiben anerkannte Anforderungen und Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Sie umfassen etwa Methoden, Techniken, Produkt- und Materialeigenschaften, die sich in der Wissenschaft und Anwendung bewährt haben. Normen dienen der Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung. Zuständig für die Normung, also die Festlegung von Normen, sind Normungsorganisationen.

In der Forschung und insbesondere bei der Produktentwicklung ist die Zusammenarbeit mit den Normungsorganisationen für die spätere Vermarktung wichtig. Hierzu zählen das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN), das Europäische Komitee für Normung (CEN) und die Internationale Organisation für Normung (ISO). Daneben gibt es Normungsorganisationen für spezifische Fachbereiche, etwa für Elektrotechnik und Informationstechnik.

Unterstützung bei der Finanzierung

Zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten haben Unternehmen unter anderem die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Dies können zum Beispiel Mittel der Länder, des Bundes oder der Europäischen Union (EU) sein. Zudem können Vorhaben steuerlich gefördert werden.

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Unternehmen mit Vorhaben in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung können eine steuerliche Forschungszulage beantragen. Dies gilt für Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt: Zuerst braucht man von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Vorhabens. Diese beantragt man digital über ein Portal der BSFZ. Danach kann man die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen. Auch dies erfolgt digital, über ein Formular im ELSTER-Portal. Das Finanzamt prüft die Angaben und setzt die Forschungszulage fest.

Weiterführende Informationen zur steuerlichen Förderung

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Informationen zur Bescheinigung und Portal für Antragstellung

ELSTER: ELSTER-Portal der Finanzverwaltung

Bundesministerium der Finanzen: Informationen zur Forschungszulage

Projektförderung des Bundes

Das Förderportal des Bundes stellt ausgewählte Themen zur Projektförderung zusammen. Beispielsweise kann man sich über die Förderberatung des Bundes "Forschung und Innovation" zu den Angeboten beraten lassen. Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen Überblick über die Förderprogramme der Länder, des Bundes und der Europäischen Union. Zudem können Fördermittel des Bundes mit dem elektronischen Formularsystem easy-Online beantragt werden.

Förderbank KfW und Förderbanken der Länder

Die KfW Bankengruppe kann forschende und entwickelnde Unternehmen fördern, etwa durch die Vermittlung von Krediten und Zuschüsse. Auf Landesebene sind auch die Förderbanken der Länder Ansprechpartner.

Weiterführende Informationen zu Förderbanken

KfW

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB): Förderbanken des Bundes und der Länder

High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Start-Ups im Bereich High-Tech, die nicht älter als drei Jahre sind, können eine Unterstützung durch den High-Tech Gründerfonds (HTGF) beantragen. Der Fonds unterstützt mit Investitionen, unternehmerischem Know-how und Netzwerkkontakten. Fördergeber sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), die KfW Bankengruppe und Wirtschaftsunternehmen.

Allgemeine Informationen finden sich auch bei der Gründung eines Unternehmens.

KMU-Förderprogramm

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Forschung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). So umfasst die Förderinitiative „KMU-innovativ“ u. a. die Bereiche Bioökonomie und Materialforschung. Die Initiative bietet den KMU Fördermittel, Beratung und ein vereinfachtes Antragsverfahren.

Weiterführende Informationen zum KMU-Förderprogramm

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union (EU). Er soll Ungleichheiten zwischen den Regionen verringern und den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt stärken. Gefördert werden etwa Maßnahmen zur Unterstützung des wirtschaftlichen Wandels, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Schwerpunkte sind beispielsweise Innovation, technologische Entwicklung sowie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Die federführende Koordinierung in Deutschland liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig, die entsprechende Förderprogramme aufstellen. Mittel können bei der jeweils zuständigen Landesstelle beantragt werden.

Weitere Förderprogramme der EU sind beispielsweise der EU-Innovationsfonds und „Horizont Europa“. Informationen finden sich u. a. in der Förderdatenbank des Bundes.

Weiterführende Informationen zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Europäisches Parlament: Informationen des Europäischen Parlaments zum EFRE

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): Informationen zu den Strukturfonds der EU

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): Für EU-Strukturfonds zuständige Verwaltungsbehörden und zwischengeschaltete Stellen in den Bundesländern

Förderdatenbank Bund, Länder und EU: Informationen zu Förderprogrammen

Zulassung und Genehmigung

Zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt unterliegen das Forschen und Entwickeln sowie das Inverkehrbringen neuer Produkte teilweise einer besonderen Kontrolle. Dann sind behördliche Zulassungen oder Genehmigungen nötig.

Darüber, wie Unternehmen auch bei der Forschung und Entwicklung ihre Beschäftigten schützen, informiert die Seite Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
 

Anlagen für Forschung und Entwicklung

Betreibt ein Unternehmen für die Forschung und Entwicklung größere Versuchs- und Pilotanlagen, die beispielsweise Emissionen, Abwässer oder Abfälle in wesentlichem Umfang verursachen, können Behördenkontakte notwendig sein.

So ist der Kontakt zur Immissionsschutzbehörde nötig, wenn Anlagen bedeutende Emissionen wie Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen. Die Behörde ist dann für die Genehmigung von Neubauten oder Änderungen zuständig und kann Grenzwerte und Auflagen festlegen.

Die Wasserbehörde wird üblicherweise einbezogen, wenn industrielle oder forschungsbedingte Abwässer eingeleitet oder Gewässer genutzt werden sollen, etwa zur Kühlung. Sie prüft, zu welchen Bedingungen und mit welchen Schutzmaßnahmen dies zulässig ist.

Je nach Bundesland sind die zuständigen Behörden zum Beispiel in einem Umwelt- oder Landratsamt angesiedelt.

Allgemeine Informationen finden sich auch beim Bau einer Betriebsstätte.

Weiterführende Informationen zum Immissionsschutzrecht

Neue Bauprodukte und Bauarten

Wenn neue Bauprodukte verwendet und in Bauarten angewendet werden sollen, müssen Hersteller beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine Zulassung oder Genehmigung beantragen.

Für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) eines Bauprodukts ist nachzuweisen, dass es den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entspricht. Um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten, kann zusätzlich das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen geregelt werden. Dann legt eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) etwa Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung der Anlage fest.

Weiterführende Informationen zu Bauprodukten und Bauarten

Materialprüfung

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist u. a. für die Zulassung und Konformitätsbewertung bestimmter Produkte zuständig. Das betrifft etwa Gefahrgutverpackungen, Explosivstoffe und Pyrotechnik. Beispielsweise prüft die BAM bei Feuerwerkskörpern, ob Produkt und Produktion den Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

Weiterführende Informationen zur Materialprüfung

Fahrzeuge, Fahrzeugsysteme und -bauteile

Auf Antrag erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Typgenehmigung für Fahrzeuge, Systeme und Bauteile. Damit bestätigt es, dass ein serienmäßig hergestelltes Produkt den gesetzlichen Mindestanforderungen an Sicherheit und Umweltverhalten entspricht. Typgenehmigungen sind für viele Fahrzeugprodukte gesetzlich vorgeschrieben und zum Inverkehrbringen erforderlich.

Weiterführende Informationen zu Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen und ‑bauteilen

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Informationen zu Typgenehmigungen

Pflanzenschutzmittel und Pflanzensorten

Der gewerbliche Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln setzt eine Zulassung voraus. Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst muss die EU-Kommission die Wirkstoffe für ein Pflanzenschutzmittel genehmigen. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassung in Deutschland ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu beantragen.

Der gewerbliche Vertrieb von Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten erfordert eine Sortenzulassung. Sie wird beim Bundessortenamt (BSA) beantragt.

Weiterführende Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und Pflanzensorten

Chemikalien

Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zählt die Regulierung chemischer Stoffe zum Schutz von Mensch und Umwelt. Dabei greifen nationale und EU-Gesetzgebung ineinander.

Als Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist die BAuA zuständige Behörde für Aufgaben im Rahmen der einschlägigen EU-Verordnungen. So regelt die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der EU.

Unter anderem informiert und berät die BAuA zu Herstellung, Import und Anwendung von chemischen Stoffen und Biozidprodukten. Zudem ist sie für die Zulassung von Biozidprodukten unter Arbeitsschutzaspekten zuständig. Sie fungiert als nationale und internationale Schnittstelle.
 

Weiterführende Informationen zu Chemikalien

Arzneimittel und Impfstoffe

Zur Herstellung von Arzneimitteln brauchen pharmazeutische Unternehmen eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde.

Neue Arzneimittel und Impfstoffe dürfen erst auf den Markt kommen, wenn sie zugelassen sind. Für eine europaweite Zulassung ist die Europäische Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency) zuständig. Auf Basis ihrer Empfehlung entscheidet die Europäische Kommission. Zuständige Behörde für das nationale Zulassungsverfahren ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. bei bestimmten Arzneimitteln – etwa Impfstoffen – das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). EU-Mitgliedstaaten können nationale Zulassungen anderer Mitgliedstaaten anerkennen.

Die Zulassung in Deutschland beantragen pharmazeutische Unternehmen also beim BfArM bzw. PEI. Das zuständige Institut prüft die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität des Arzneimittels. Voraussetzung für die Zulassung sind klinische Prüfungen, die Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit nachweisen sollen. Eine klinische Prüfung muss ebenfalls vom BfArM bzw. PEI genehmigt werden, auf Basis einer Bewertung der zuständigen Ethikkommission.

Dagegen liefern sogenannte Anwendungsbeobachtungen Erkenntnisse bei der Anwendung bereits zugelassener oder registrierter Arzneimittel. Sie sind beim BfArM bzw. PEI, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. anzuzeigen.

Für die Zulassung von Tierarzneimitteln in Deutschland sind das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und in bestimmten Fällen das PEI zuständig.

Weiterführende Informationen zu Arzneimitteln und Impfstoffen

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung

Vor Beginn einer medizinischen Forschung mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung am Menschen ist, abhängig von Art und Umfang, ein Anzeige- oder Genehmigungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist für Genehmigungen das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), für Anzeigen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Weiterführende Informationen zu radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung

Gentechnische Arbeiten

Gentechnische Arbeiten umfassen die Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), deren Vermehrung, Lagerung, Entsorgung und Transport. GVO können Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen sein. Gentechnische Arbeiten müssen in sogenannten gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Dies sind beispielsweise speziell gesicherte Laboratorien, Produktionsanlagen, Tierhaltungsräume oder Gewächshäuser.

Zur Errichtung gentechnischer Anlagen und Aufnahme gentechnischer Arbeiten ist ein Anzeige-, Anmelde- oder Genehmigungsverfahren nötig. Das Vorgehen hängt von Art, Umfang und Sicherheitseinstufung des Vorhabens ab. Für die Anzeige, Anmeldung und Genehmigung haben die Bundesländer Gentechnik-Vollzugsbehörden bestimmt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dagegen entscheidet beispielsweise über Freilandversuche mit GVO. Es ist auch zuständige deutsche Behörde für das Inverkehrbringen von GVO sowie von Lebens- und Futtermitteln, die GVO enthalten oder aus GVO bestehen. Hierbei gilt ein EU-weites Genehmigungsverfahren unter Beteiligung des BVL.
 

Weiterführende Informationen zu gentechnischen Arbeiten

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG): Gremium der Umweltministerkonferenz mit den für die Gentechnik zuständigen obersten Landesbehörden

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Informationen zu gentechnisch veränderten Organismen

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