Patente, Marken und weitere Schutzrechte
Stand: April 2026
Gewerblicher Rechtsschutz
Wirtschaftlich erfolgreiche Ideen werden häufig nachgeahmt. Mit Schutzrechten können Unternehmen anderen die Nutzung ihrer Entwicklungen verbieten oder sie nur mit Zustimmung erlauben. Das ist besonders wichtig, wenn neue Produkte, Verfahren oder Kennzeichen durch Forschung und Entwicklung entstehen. Deshalb sollten Unternehmen früh prüfen, welche Schutzrechte für ihre Entwicklungen in Betracht kommen. Dazu gehört auch eine Recherche in den einschlägigen Datenbanken, zum Beispiel in DPMAregister und DEPATISnet, um bestehende Schutzrechte und den Stand der Technik zu prüfen.
Die bekanntesten Schutzrechte sind Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Für sie ist in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für den Schutz in Europa oder weltweit kommen je nach Schutzrecht weitere Stellen hinzu, etwa das Europäische Patentamt (EPA), das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO) oder die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO).
Patente
Ein Patent schützt eine technische Erfindung, etwa ein Erzeugnis oder Verfahren. Dieses muss neu sein, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Ein Patent schützt die Erfindung vor Nachahmung, denn es gibt dem Inhaber oder der Inhaberin das Recht, anderen die Nutzung zu verbieten oder nur durch Lizenz zu erlauben. Eine Lizenz erlaubt einem Dritten, die Erfindung im vereinbarten Umfang zu nutzen, meist gegen Lizenzgebühren.
In Deutschland wird ein Patent beim DPMA angemeldet. Die Erfindung durchläuft dann ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfungsverfahren. Daher vergehen von der Anmeldung bis zur Erteilung des Patents in der Regel einige Jahre. Die Patentanmeldung wird nach 18 Monaten, das Patent selbst nach Erteilung in den Datenbanken des DPMA veröffentlicht.
Die Datenbank DPMAregister informiert über erteilte Schutzrechte oder darüber, in welchem Verfahrensstand sich eine Anmeldung oder ein Schutzrecht befindet. DEPATISnet ist eine Datenbank mit Patentveröffentlichungen aus aller Welt. Die Veröffentlichung soll dabei helfen, Doppelentwicklungen und Verletzungen fremder Schutzrechte zu vermeiden.
Ein Patent wirkt in Deutschland maximal 20 Jahre nach dem Tag der Anmeldung. Bei zulassungspflichtigen Arznei- und Pflanzenschutzmitteln ist eine befristete Verlängerung möglich.
Patente gelten nur für das Land oder Gebiet, für das sie erteilt werden. Wer eine Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen will, kann dort jeweils Patente anmelden. Ein europäischer Patentschutz kann vom EPA erteilt werden. Zusätzlich gibt es das Einheitspatent, das in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitliche Wirkung entfalten kann. Wer Schutz in vielen Staaten anstrebt, kann eine internationale Patentanmeldung nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty, PCT) einreichen. Die Anmeldung kann über das DPMA bei der WIPO eingereicht werden, die das internationale Verfahren steuert. Über die Patenterteilung entscheiden anschließend die nationalen oder regionalen Patentämter.
Weiterführende Informationen zu Patenten
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Informationen des DPMA zu Patenten
DPMAregister: Veröffentlichungen und Registerdaten zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs
DEPATISnet: Datenbank zu Patentveröffentlichungen aus aller Welt
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO): Informationen zum internationalen PCT-Verfahren
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster schützt – ebenso wie das Patent – technische Erfindungen. Technische Verfahren sind davon allerdings ausgenommen. Wie beim Patent hat allein der Inhaber oder die Inhaberin das Recht, die geschützte Erfindung gewerblich zu nutzen. Das Gebrauchsmuster ist jedoch ein ungeprüftes Schutzrecht: Anders als beim Patent wird die Neuheit einer Erfindung nicht umfassend geprüft und bestätigt. Dadurch ist das Schutzrecht deutlich schneller und mit weniger Zeit- und Kostenaufwand zu erhalten. Es ist aber auch rechtlich angreifbarer.
Die Eintragung in das amtliche Register erfolgt wenige Wochen nach der Anmeldung beim DPMA, solange die eingereichten Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Gebrauchsmuster kann höchstens 10 Jahre lang aufrechterhalten werden.
Ein beim DPMA eingetragenes Gebrauchsmuster gilt ausschließlich in Deutschland. Über die Möglichkeiten des Gebrauchsmusterschutzes in anderen Ländern informieren das DPMA und die WIPO.
Weiterführende Informationen zu Gebrauchsmustern
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Informationen des DPMA zu Gebrauchsmustern
DPMAregister: Veröffentlichungen und Registerdaten zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs
Marken
Marken können zum Beispiel Wörter, Abbildungen, Wort-Bild-Zeichen wie Logos, Farben und Tonfolgen sein. Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens und unterscheidet sie von denen anderer Anbieter. Damit gehört auch sie zum geistigen Eigentum eines Unternehmens und kann entsprechend geschützt werden.
Daher sollte etwa bei der Gründung eines Unternehmens oder bei der Markteinführung neuer Produkte geprüft werden, ob Name, Logo oder andere Kennzeichen geschützt sind oder geschützt werden sollten.
Um eine Marke zu schützen, meldet das Unternehmen sie beim DPMA an. Das DPMA prüft dann vor allem, ob Schutzhindernisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorliegen. Es prüft nicht automatisch, ob die geplante Marke ältere Rechte Dritter verletzt. Deshalb ist eine Recherche vor der Anmeldung besonders wichtig. Nach der Prüfung trägt das DPMA die Marke ins Register ein. Damit hat das Unternehmen grundsätzlich das ausschließliche Recht, die Marke zu benutzen. Der Markenschutz endet nach 10 Jahren, kann aber beliebig oft verlängert werden.
Mit einer Registrierung beim DPMA ist die Marke in Deutschland geschützt. Ein Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten ist über das EUIPO möglich, ein internationaler Markenschutz über die WIPO.
Weiterführende Informationen zu Marken
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Informationen des DPMA zu Marken
DPMAregister: Veröffentlichungen und Registerdaten zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs
Designs
Ein eingetragenes Design schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts, zum Beispiel seine Form und farbliche Gestaltung. Ein Design kann geschützt werden, wenn es neu ist und eine Eigenart hat, sich also von bekannten Designs unterscheidet.
Der Schutz entsteht durch Anmeldung und Eintragung des Designs in das vom DPMA geführte Register. Er gilt zunächst für 5 Jahre und kann auf höchstens 25 Jahre verlängert werden.
Beim DPMA eingetragene Designs sind in Deutschland geschützt. Eine Anmeldung für alle EU-Mitgliedstaaten ist beim EUIPO, eine internationale Anmeldung bei der WIPO möglich.
Weiterführende Informationen zu Designs
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Informationen des DPMA zu Designs
DPMAregister: Veröffentlichungen und Registerdaten zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs
Geografische Angaben und EU-Qualitätskennzeichen
Auch geografische Herkunftsangaben und EU-Qualitätskennzeichen dienen dem Schutz bestimmter Produkte. So können Erzeugnisse mit einem Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet durch einen entsprechenden Namenszusatz gekennzeichnet werden, wenn Qualität oder andere Produkteigenschaften an diesen Ursprung geknüpft sind. Die geschützte Herkunftsangabe soll die regionale Herstellung unterstützen, die Nachahmung durch Produzenten ohne regionalen Bezug verhindern und so den wirtschaftlichen Wert der Erzeugnisse fördern.
Der Schutz kann auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein, Spirituosen sowie handwerkliche und industrielle Erzeugnisse angewendet werden. Eine eingetragene und damit geschützte Angabe darf nur für Erzeugnisse verwendet werden, welche die Anforderungen der Angabe erfüllen. Je nach Angabe muss beispielsweise mindestens einer der Produktionsschritte im genannten Gebiet stattfinden.
Ein EU-weiter Schutz entsteht im Fall handwerklicher und industrieller Erzeugnisse durch die Eintragung in das Register des EUIPO. Anträge in Deutschland werden beim DPMA als zuständiger nationaler Behörde gestellt. Handelt es sich um Wein, Spirituosen oder landwirtschaftliche Erzeugnisse, so entsteht der Schutz durch die Eintragung in das Register eAmbrosia der Europäischen Kommission. Anträge sind in Deutschland über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen.
Weiterführende Informationen zu geografischen Angaben und EU-Qualitätskennzeichen
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Informationen des DPMA zum Schutz geografischer Angaben
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO): Informationen des EUIPO zu geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse
Europäische Kommission: Informationen der Europäischen Kommission zu geografischen Angaben und Qualitätsregelungen
eAmbrosia-Register der Europäischen Kommission
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Informationen der BLE zu EU-Qualitätskennzeichen
Sortenschutz
Der Sortenschutz sichert – in der Wirkung vergleichbar mit einem Patent – das geistige Eigentum an neuen Pflanzenzüchtungen. Nur der Inhaber oder die Inhaberin des Sortenschutzes darf die geschützte Sorte (die Pflanze sowie Teile und Samen der Pflanze) gewerblich verwerten. Der Schutz gilt 25, bei bestimmten Sorten 30 Jahre lang.
Der nationale Sortenschutz wird beim Bundessortenamt beantragt. Für einen Sortenschutz in allen EU-Mitgliedstaaten ist das Gemeinschaftliche Sortenamt (Community Plant Variety Office, CPVO) zuständig.
Weiterführende Informationen zum Sortenschutz
Bundessortenamt: Informationen zum nationalen Sortenschutz
Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO): Informationen zum EU-weiten Sortenschutz