Steuern abführen

Es sind Steuern abzuführen, die Finanzlage zu dokumentieren, Informationen zu übermitteln und aufzubewahren

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Steuerpflicht und ihre Voraussetzungen

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Einkommensteuer

Unternehmerschaft bzw. natürliche Personen, die Einkommen erwirt­schaften

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Bedingt verpflichtend

ausgeblendet: Einkommensteuererklärung

Grund des Kontakts:
Verrechnung des fälligen jährlichen Steueraufkommens mit den vierteljährlich zu leistenden Abschlagszahlungen

ausgeblendet: Feststellungserklärung

Grund des Kontakts:
Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens versch. Gesellschafter einer Personengesellschaft oder wenn der Sitz einer Einzelunternehmung nicht im Einzugsbereich des für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer zuständigen Betriebsstättenfinanzamtes liegt.

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Umsatzsteuer

Unternehmen, die Umsatz erwirtschaften

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Bedingt verpflichtend

ausgeblendet: Umsatzsteuervoranmeldung

Grund des Kontakts:
Elektronische Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer pro Monat oder Quartal, inklusive Vorsteuerabzug

ausgeblendet: Umsatzsteuererklärung

Grund des Kontakts:
Ermittlung der Zahllast aus der Differenz zwischen Umsatz- und Vorsteuer

ausgeblendet: Kleinunternehmerregelung

Grund des Kontakts:
Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht

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Geschäftliche Beziehungen innerhalb der EU

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

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Körperschaftsteuer

Juristische Personen, wie zum Beispiel Kapital­gesellschaften, die Einkommen beziehen oder erwirtschaften

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Bedingt verpflichtend

ausgeblendet: Körperschaftsteuervorauszahlung

Grund des Kontakts:
Vierteljährliche Abschlagszahlung

ausgeblendet: Körperschaftsteuererklärung

Grund des Kontakts:
Ermittlung der tatsächlichen Steuerlast und Verrechnung mit den Vorauszahlungen

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Gewerbesteuer

Gewerbebetriebe aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen

Ausnahme: Natürliche Personen sowie Personengesellschaften unter der Freibetrags­grenze

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Gewerbesteuererklärung

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Abfuhr der Gewerbesteuer im Regelfall vierteljährlich

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Gewerbebetrieb verfügt über mehrere Standorte in verschiedenen Gemeinden

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Optional

Grund des Kontakts:
Vereinbarung von Zerlegungsmaßstäben

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Lohnsteuer

Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen

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Bedingt verpflichtend

ausgeblendet: Lohnsteueranmeldung und -zahlung

Grund des Kontakts:
Elektronische Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck sowie unterjährige Abfuhr der Lohnsteuer

ausgeblendet: Lohnsteuerjahresausgleich

Grund des Kontakts:
Verrechnung der unterjährigen Lohnsteuerabzüge am Ende des Jahres – verpflichtend für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten

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Verbrauchsteuer

Unternehmen, die verbrauchsfähige Güter des täglichen Bedarfs wie Genussmittel, Energie- und Kernbrennstoffe herstellen, verwenden oder verbrauchen

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Bedingt verpflichtend

ausgeblendet: Anmeldung und Abfuhr von Verbrauchsteuern

Grund des Kontakts:
Elektronische Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bzw. Steuererklärung und Zahlung der berechneten Steuer

ausgeblendet: Steuerentlastung bzw. -befreiung beantragen

Grund des Kontakts:
Schriftlicher Antrag, um entsprechende Begünstigungen zu erhalten

Einzureichende Dokumente:

  1. Beschreibung der wirtschaftl. Tätigkeit,
  2. Registerauszug,
  3. Verwendungsnachweis u.a.

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Finanzlage dokumentieren

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Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende, freiberuflich Tätige (Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht buchführungspflichtig bzw. nicht im Handelsregister eingetragen sind)

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Einfache Buchführung

  1. Einnahmenüberschussrechnung:
  2. Übermittlung steuerrelevanter Daten

Einzureichende Dokumente:

  1. Dokumente wie Inventar, Kassenbuch, Belege

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Eingetragene Kaufleute, gewerbliche Unternehmen und Kapitalgesellschaften

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Doppelte Buchführung

  1. Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung:
  2. Übermittlung steuerrelevanter Daten

Einzureichende Dokumente:

  1. Dokumente wie Inventar, Jahresabschluss

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Aufbewahrung von Unterlagen zur Gewinnermittlung (Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Rechnungen oder Buchungsbelege): 10 Jahre

Aufbewahrung sonstiger besteuerungsrelevanter Unterlagen (Handels- oder Geschäftsbriefe): 6 Jahre

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Prüfungsbedarf steuerlicher Aspekte, Wahrung der Steueraufsicht

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Betriebs- bzw. Außenprüfung

Einzureichende Dokumente:

  1. Steuerrelevante Unterlagen

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Förderung unternehmerischen Know-hows

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Optional

Grund des Kontakts:
Elektronischer Antrag zur Beratung

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Auskunft für statistische Zwecke

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Statistikpflichten

  • Mitwirkung an statistischen Erhebungen
  • Existenzgründer: Antrag auf Befreiung von der Berichtspflicht in den ersten drei Betriebsjahren

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Steuern abführen
Es sind Steuern abzuführen, die Finanzlage zu dokumentieren, Informationen zu übermitteln und aufzubewahren Steuerpflicht und ihre Voraussetzungen Finanzamt Einkommensteuer: Unternehmerschaft bzw. natürliche Personen, die Einkommen erwirtschaften Umsatzsteuer: Unternehmen, die Umsatz erwirtschaften Finanzamt Geschäftliche Beziehungen innerhalb der EU Finanzamt Körperschaftsteuer: Juristische Personen, wie z.B. Kapitalgesellschaften, die Einkommen beziehen oder erwirtschaften Finanzamt Gewerbesteuer: Gewerbebetriebe aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen Finanzamt Kommunalverwaltung Gewerbebetrieb verfügt über mehrere Standorte in verschiedenen Gemeinden Kommunalverwaltung Lohnsteuer: Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen Finanzamt Verbrauchsteuer: Unternehmen, die verbrauchsfähige Güter des täglichen Bedarfs wie Genussmittel, Energie- und Kernbrennstoffe herstellen, verwenden oder verbrauchen Hauptzollamt Finanzlage dokumentieren Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende, freiberuflich Tätige (Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht buchführungspflichtig bzw. nicht im Handelsregister eingetragen sind) Finanzamt Eingetragene Kaufleute, gewerbliche Unternehmen und Kapitalgesellschaften Finanzamt Aufbewahrung von Unterlagen zur Gewinnermittlung (Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Rechnungen oder Buchungsbelege): 10 Jahre; Aufbewahrung sonstiger besteuerungsrelevanter Unterlagen (Handels- oder Geschäftsbriefe): 6 Jahre Prüfungsbedarf steuerlicher Aspekte, Wahrung der Steueraufsicht Finanzamt/Hauptzollamt Förderung unternehmerischen Know-hows Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Auskunft für statistische Zwecke Statistische Ämter des Bundes und der Länder

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