Bedingt verpflichtend
Grund des Kontakts:
Verrechnung des fälligen jährlichen Steueraufkommens mit den vierteljährlich zu leistenden Abschlagszahlungen
Grund des Kontakts:
Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens versch. Gesellschafter einer Personengesellschaft oder wenn der Sitz einer Einzelunternehmung nicht im Einzugsbereich des für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer zuständigen Betriebsstättenfinanzamtes liegt.
Bedingt verpflichtend
Grund des Kontakts:
Elektronische Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer pro Monat oder Quartal, inklusive Vorsteuerabzug
Grund des Kontakts:
Ermittlung der Zahllast aus der Differenz zwischen Umsatz- und Vorsteuer
Grund des Kontakts:
Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht
Bedingt verpflichtend
Grund des Kontakts:
Vierteljährliche Abschlagszahlung
Grund des Kontakts:
Ermittlung der tatsächlichen Steuerlast und Verrechnung mit den Vorauszahlungen
Bedingt verpflichtend
Grund des Kontakts:
Elektronische Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck sowie unterjährige Abfuhr der Lohnsteuer
Grund des Kontakts:
Verrechnung der unterjährigen Lohnsteuerabzüge am Ende des Jahres – verpflichtend für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten
Bedingt verpflichtend
Grund des Kontakts:
Elektronische Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bzw. Steuererklärung und Zahlung der berechneten Steuer
Grund des Kontakts:
Schriftlicher Antrag, um entsprechende Begünstigungen zu erhalten
Einzureichende Dokumente: