Verpflichtend
Grund des Kontakts:
Scheidungstermin: Scheidungsbeschluss
Einzureichende Dokumente:
Grund des Kontakts:
Nur der Versorgungsausgleich wird automatisch vom Gericht durchgeführt. Die übrigen Scheidungsfolgen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Verteilung von Ehewohnung und Hausrat, Sorgerecht und Umgangsrecht werden nur zusammen mit der Scheidung vor Gericht verhandelt, wenn einer der Eheleute dies beantragt hat.