Grund des Kontakts: Bei Eintritt des
Krankheitsfalls: Betreuungsverfügung erwirken lassen (die in der
Betreuungsverfügung benannte Person zur Betreuung bestellen lassen)
Grund des Kontakts: Krankheitsfall eingetreten und
ärztliches Gutachten vorhanden: Betreuungsverfügung erwirken lassen (vom
Gericht wird eine Person zur Betreuung bestellt)
Einzureichende Dokumente:
Ärztliches Gutachten,
Einverständniserklärung der vom Betreuungsgericht bestellten Person, die Betreuung zu übernehmen und weitere Dokumente