Wirtschaftsbeziehungen
Interessiert sich ein Unternehmen für öffentliche Aufträge, ist die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren notwendig. Häufig unterliegen die Angebote umfangreichen Anforderungen und erfordern entsprechende Nachweise zur Eignung des Antragstellers. Weiterhin unterhalten viele Unternehmen Wirtschaftsbeziehungen ins Ausland. Für den Import und Export von Waren müssen diese für die Grenzüberschreitung angemeldet bzw. auch genehmigt werden. In bestimmten Fällen sind Abgaben (bspw. Verbrauchsteuern) zu leisten und Daten an die amtliche Statistik zu übermitteln. Beim Handel mit Waren aus Nicht EU-Ländern sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.