Import und Export

Der Im- und Export erfordert vor allem den Kontakt mit den Zollbehörden und den Finanzämtern. Je nach Art der Ware sind darüber hinaus weitere Behördenkontakte erforderlich.

Übersicht

  • Je nach Herkunftsland der Waren ergeben sich für das importierende Unternehmen unterschiedliche Behördenkontakte. Dabei wird zwischen dem Warenverkehr mit dem EU-Ausland, dem sogenannten Intrahandel, und dem Warenverkehr mit dem Nicht-EU-Ausland (Extrahandel) unterschieden. Im Mittelpunkt stehen steuerliche Sachverhalte und zollrechtliche Vorschriften.

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  • Für den Export von Waren in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. 

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