Je nach Herkunftsland der Waren ergeben sich für das importierende Unternehmen unterschiedliche Behördenkontakte. Dabei wird zwischen dem Warenverkehr mit dem EU-Ausland, dem sogenannten Intrahandel, und dem Warenverkehr mit dem Nicht-EU-Ausland (Extrahandel) unterschieden. Im Mittelpunkt stehen steuerliche Sachverhalte und zollrechtliche Vorschriften.
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