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Unternehmensaufgabe

Dieses Bild zeigt einen Geschäftsmann, der auf dem Boden eines leeren Büros sitzt und mit einem Laptop arbeitet (© Westend61)

Betrachtet man die Gründung eines Unternehmens als Beginn seines Lebens­zyklus, ist der Abschnitt der Unternehmens­aufgabe dessen Ende. Der Stilllegung des Betriebes folgt eine Reihe von Behörden­kontakten. Einen besonderen Fall stellt dabei die Schließung aufgrund von Zahlungs­unfähigkeit dar; hier entstehen insbesondere Kontakte mit dem Insolvenz­gericht. Ein Unternehmen muss aber nach Aufgabe nicht zwangs­läufig schließen, es kann auch weitergegeben werden. Unterschieden werden bei der Geschäfts­übergabe die Fälle Verkauf, Vererbung oder Schenkung mit ihren spezifischen Pflichten.

Geschäftsaufgabe oder -übergabe

Wird ein Unternehmen beispielsweise aus Alters­gründen aufgegeben oder erfolgt ein Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin, müssen einige Formalitäten erfüllt werden. Einen besonderen Fall stellt hierbei die Geschäfts­aufgabe nach Insolvenz dar.

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