Unternehmensaufgabe
Betrachtet man die Gründung eines Unternehmens als Beginn seines Lebenszyklus, ist der Abschnitt der Unternehmensaufgabe dessen Ende. Der Stilllegung des Betriebes folgt eine Reihe von Behördenkontakten. Einen besonderen Fall stellt dabei die Schließung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit dar; hier entstehen insbesondere Kontakte mit dem Insolvenzgericht. Ein Unternehmen muss aber nach Aufgabe nicht zwangsläufig schließen, es kann auch weitergegeben werden. Unterschieden werden bei der Geschäftsübergabe die Fälle Verkauf, Vererbung oder Schenkung mit ihren spezifischen Pflichten.