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Unternehmensaufbau

Dieses Bild zeigt zwei junge Männer und eine junge Frau, die an einem Tisch sitzen und Geschäftsunterlagen besprechen (© iStockphoto.com/shapecharge)

Für gewöhnlich steht zu Beginn jedes wirt­schaftlichen Schaffens die formale Gründung eines Unter­nehmens. Dazu gehören die Gewerbe­anmeldung und das Thema Finanzen mit Steuer-, Statistik- und Buchführungs- bzw. Bilanzierungs­pflichten, denen sich die Unter­nehmen erstmals stellen müssen. Allerdings sind nicht alle Unter­nehmen von den gleichen Pflichten betroffen. Unter­schiede in Art und Häufigkeit von Behörden­kontakten können sich bspw. aus dem wirt­schaftlichen Tätigkeits­schwer­punkt und den Vorgaben der dafür zuständigen Fach­behörden ergeben.

Gründung eines Unternehmens

Möchte man ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen, sind viele Dinge zu beachten und diverse Behörden­kontakte zu tätigen. Nach der Klärung der Finanzierung muss das Gewerbe angemeldet, ggf. genehmigt und entsprechend registriert werden.

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Steuern und Finanzen

Unternehmen müssen zahlreiche Steuer­zahlungen leisten, beispielsweise für ihren Umsatz, den Gewinn, einzelne Produkte oder stell­vertretend für die Beschäftigten. Sie können aber auch Erleichterungen beantragen. Die Ein­haltung der Bestimmungen wird durch das Finanz­amt oder die Hauptzoll­ämter kontrolliert.

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