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Personal

Dieses Bild zeigt einen Schreiner bei der Arbeit an einer Kreissäge (© Photographee.eu - Fotolia.com)

Alle Unter­nehmen, die Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeiter beschäftigen, müssen in deren Sinne gewisse Pflichten erfüllen und Behörden­gänge tätigen. Die in diesem Abschnitt typische erste Lebens­situation ist das Ein­stellen von Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern. Hier findet ein Aus­tausch mit zahl­reichen Behörden, wie bspw. der Agentur für Arbeit, den Sozial­versicherungs­trägern und dem Finanz­amt statt. Um quali­fizierte Fach­kräfte zu erhalten, engagieren sich viele Unter­nehmen in der Aus- und Weiter­bildung ihres Personals und haben dabei z. B. mit der Industrie- und Handels­kammer Kontakt. Im Zusammen­hang mit der Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit sind Maß­nahmen zur Verhütung von Arbeits­unfällen, arbeits­bedingten Erkrankungen und Gesundheits­beeinträchtigungen notwendig. Zudem ist der Umgang mit Arbeits­unfällen und Berufs­krankheiten gesetzlich geregelt. Insoweit können Kontakte mit den Arbeits­schutz­behörden und den Unfall­versicherungs­trägern entstehen.

Einstellen von Beschäftigten

Befindet sich das Unternehmen im Wachstum, werden neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Die Lebenslage beschreibt wichtige Behördengänge, die mit der Einstellung von Beschäftigten zusammenhängen.

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Ausbildung

Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von einer guten Ausbildung. Die berufliche Qualifikation gilt als lohnende Investition in die Zukunft.

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Arbeitssicherheit und Gesund­heits­schutz

Zum Schutz ihrer Beschäftigten sind Unternehmer dazu angehalten, Maßnahmen zur Arbeits­sicherheit und zur Unfall­verhütung zu erfüllen. Die Überwachung der gesetzlich geregelten Vorgaben erfolgt vor allem durch die Arbeits­schutz­behörden und die Unfallversicherungsträger.

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