Personal
Alle Unternehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, müssen in deren Sinne gewisse Pflichten erfüllen und Behördengänge tätigen. Die in diesem Abschnitt typische erste Lebenssituation ist das Einstellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hier findet ein Austausch mit zahlreichen Behörden, wie bspw. der Agentur für Arbeit, den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt statt. Um qualifizierte Fachkräfte zu erhalten, engagieren sich viele Unternehmen in der Aus- und Weiterbildung ihres Personals und haben dabei z. B. mit der Industrie- und Handelskammer Kontakt. Im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen notwendig. Zudem ist der Umgang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gesetzlich geregelt. Insoweit können Kontakte mit den Arbeitsschutzbehörden und den Unfallversicherungsträgern entstehen.