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Wohnen und Melden

Dieses Bild zeigt ein Paar bei der Besprechung eines Bauplans (© Fancy / F1online / Bulding Our Home)

Dieser Abschnitt beinhaltet Behördenkontakte, die mit dem Thema Wohnen und Melde­vorgängen zusammenhängen. Hierzu gehört auch die grundlegende Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger, mit dem Personal­ausweis die eigene Identität nachzuweisen. Zur Erlangung der Fahrerlaubnis sind ebenfalls einige Behördenkontakte notwendig. Zudem ist beim Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung eine behördliche Dokumentation notwendig. Der Umzug in ein neues Heim muss gemeldet und diverse Ausweisdokumente umgeschrieben werden.

Beantragung von Ausweisdokumenten

Alle deutschen Bürgerinnen und Bürger benötigen einen Identitätsnachweis, der im Regelfall über das Mitführen und die Vorlage des Personalausweises erfolgt. Deutsche Bürgerinnen und Bürger haben nach dem Personalausweisgesetz Ausweispflicht, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen bzw. sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

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Führerschein / Fahrzeug an-, ab- oder ummelden

Der Fahrer eines Fahrzeugs benötigt eine Erlaubnis - den Führerschein. Ebenso bedarf das Fahrzeug einer Zulassung durch die örtliche Zulassungs­behörde. Dort können auch Um- und Abmeldungen vorgenommen werden.

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Immobilienerwerb

Nach dem Wohnungs- oder Grundstückskauf unterliegt der neue Eigentümer oder die neue Eigentümerin gewissen Pflichten – vor allem während Phasen des Bauens oder Sanierens. Es kann aber auch finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden.

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Umzug

Der Umzug ins neue Heim muss verschiedenen Stellen gemeldet und Ausweis­dokumente entsprechend umgeschrieben werden.

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