Längerfristige Krankheit

Teilaktualisiert: März 2025

Wenn eine Krankheit länger andauert, kann eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) notwendig werden. Manchmal führt die Krankheit zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit und es werden weitere Behördengänge notwendig.

Übersicht

  • Erkrankt eine erwerbstätige Person, so hat sie die Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Im Verlauf der Erkrankung können sich einige Behördenkontakte ergeben. 

  • Ist die erkrankte Person nicht erwerbstätig und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. 

  • Im Falle einer Erkrankung während des Studiums sind je nach Dauer der Erkrankung unterschiedliche Punkte zu beachten, um entsprechende Vergünstigungen oder finanzielle Leistungen zu erhalten.

  • Für die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines kranken Kindes können mehrere Leistungen beantragt werden.

  • Neben Geldleistungen und Renten können Betroffene weitere finanzielle Unterstützung beantragen.