Wenn eine Krankheit länger andauert, kann eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) notwendig werden. Manchmal führt die Krankheit zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit und es werden weitere Behördengänge notwendig.
Erkrankt eine erwerbstätige Person, so hat sie die Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Im Verlauf der Erkrankung können sich einige Behördenkontakte ergeben.
Ist die erkrankte Person nicht erwerbstätig und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Im Falle einer Erkrankung während des Studiums sind je nach Dauer der Erkrankung unterschiedliche Punkte zu beachten, um entsprechende Vergünstigungen oder finanzielle Leistungen zu erhalten.