Rechtliche Vorsorge

Stand: März 2023

Jeder Mensch hat die Möglichkeit zu bestimmen, welche medizinischen Behandlungen an ihm vorgenommen werden dürfen. Vorsorgeverfügungen wie die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung können erstellt werden, um den Willen in gesundheitlichen Angelegenheiten zu äußern.

Übersicht

  • Mit einer Patientenverfügung kann eine Person festlegen, wie sie im Krankheitsfall oder in der letzten Lebensphase behandelt werden möchte, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Wünsche zu äußern. 

  • Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann eine bestimmte Person bevollmächtigt werden in vorher festgelegten Fällen, z. B. im Krankheitsfall, alle Entscheidungen zu treffen, die man selbst nicht mehr treffen kann oder die Vertretung gegenüber Behörden zu übernehmen.

  • Eine Betreuungsverfügung kommt in Betracht, wenn im Bedarfsfall die Verwaltung der eigenen Angelegenheiten durch eine Betreuungsperson unter Aufsicht des Betreuungsgerichts übernommen werden soll.