Jeder Mensch hat die Möglichkeit zu bestimmen, welche medizinischen Behandlungen an ihm vorgenommen werden dürfen. Vorsorgeverfügungen wie die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung können erstellt werden, um den Willen in gesundheitlichen Angelegenheiten zu äußern.