Gesundheit und Soziales
Hier werden die Behördenkontakte dargestellt, die bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen angezeigt sind. Diese können bei einer längerfristigen Erkrankung, einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit notwendig werden. Falls der eigene Wille in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr frei äußerbar sein sollte, können medizinische Behandlungen und Maßnahmen an der eigenen Person vorsorglich festgelegt werden. Dies geschieht mit dem Verfassen der Gesundheitlichen Willensbekundung.