Stand: Juli 2024
Studium
Bei der Immatrikulation (der Einschreibung in einen Studiengang einer Hochschule), während des Studiums bis hin zum Studienende sind viele Ämter und andere öffentliche Stellen eingebunden, welche von den Betroffenen aufgesucht und kontaktiert werden können oder müssen. Darunter fallen beispielsweise die Beschaffung erforderlicher Nachweise, die Meldung an die Krankenkassen oder das Beantragen finanzieller Hilfen.
Immatrikulation
Während des Studiums
Nach dem Studium
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Die Aufnahme an einer Hochschule erfolgt über die Immatrikulation, auch Einschreibung genannt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss vor der Immatrikulation das Auswahlverfahren bestanden werden. Bei der Immatrikulation müssen der Hochschule verschiedene Dokumente vorgelegt werden, die je nach Hochschule variieren können.
Hierzu zählen unter anderem ein Zeugnis der Hochschulreife, das gegebenenfalls im Vorhinein von der Kommunalverwaltung amtlich beglaubigt werden muss oder der Versicherungsnachweis, der bei der Krankenkasse eingeholt werden muss. Im Falle eines vorherigen Studiums müssen gegebenenfalls eine Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung vorgelegt werden. Bei bestimmten Studiengängen (z. B. Sport, Kunst oder Musik) müssen Nachweise über bestandene Eignungstests oder Fremdsprachenzertifikate eingereicht werden.
Während des Studiums
Formalitäten
Familienkasse / Krankenkasse: Die Aufnahme eines Studiums muss bei der Familienkasse und der Krankenkasse gemeldet werden. Um weiterhin Kindergeld zu beziehen, müssen der Familienkasse die Immatrikulationsbescheinigung und regelmäßige Studienbescheinigungen vorgelegt werden. Die Meldung kann auch über das Studenten-Meldeverfahren (SMV) erfolgen, bei dem relevante Informationen mittels digitaler Übermittlung zwischen der Hochschule und der Krankenkasse ausgetauscht werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abzweigung des Kindergelds möglich. Dies kann ebenfalls bei der Familienkasse unter Vorlegen der Immatrikulationsbescheinigung beantragt werden.
Ist der oder die Studierende zu Beginn oder während des Studiums über 25 Jahre alt oder mehr als geringfügig beschäftigt, kann die Familienversicherung in der Krankenkasse nicht mehr in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen muss eine selbstständige Krankenversicherung abgeschlossen werden. Bei Nachgehen einer mehr als geringfügigen Beschäftigung müssen zudem der Krankenkasse Gehalts- und Arbeitsstundennachweise vorgelegt werden.
Studentenausweis: Die Hochschule kann der oder dem Studierenden einen Studentenausweis ausstellen, mit dem Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. In der Regel muss der Hochschule dafür ein Foto vorgelegt werden.
Beantragung finanzieller Unterstützung
BAföG: Studierende können staatlich finanzierte Unterstützungsleistungen beantragen. Beim zuständigen BAföG-Amt können Studierende BAföG beantragen. Dies erfordert unter anderem die Immatrikulationsbescheinigung, Vermögensnachweise und ggf. weitere Unterlagen. Wird BAföG in Anspruch genommen, ist jährlich ein Folgeantrag einzureichen. Die Förderhöchstdauer entspricht dabei prinzipiell der Regelstudienzeit. In bestimmten Fällen kann die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Zieht man innerhalb des Zeitraums der BAföG-Förderung um, muss dem BAföG-Amt die neue Adresse mitgeteilt werden. Andernfalls drohen Strafgebühren und es erfolgt kein Nachlass bei der Rückzahlung des Darlehens. Weitere Informationen zum BAföG können auf der BAföG-Themenseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachgelesen werden.
Wohngeld: Wer jedoch nicht zum Erhalt von Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, kann Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle der Kommunalverwaltung beantragen. Dafür sind der Mietvertrag, Einkommensnachweise und die Immatrikulationsbescheinigung einzureichen. Im Jobcenter kann in bestimmten Fällen Bürgergeld beantragt werden. Hierfür sind Einkommen und Vermögen, die Kosten der Unterkunft, der Bezug von Sozialleistungen und andere relevante Tatbestände nachzuweisen.
Bildungskredit: Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung eines Bildungskredits beim Bundesverwaltungsamt. Dort müssen ebenfalls Einkommens- und Vermögensnachweise sowie die Immatrikulationsbescheinigung und studienbezogene Leistungsnachweise eingereicht werden. Wird der Bildungskredit bewilligt, muss der Bewilligungsbescheid bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eingereicht werden.
Befreiung / Ermäßigung Rundfunkbeitrag: Letztlich können Studierende, die staatliche Unterstützung erhalten und nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beim Rundfunkbeitragsservice beantragen. Benötigt werden dafür die Bescheide staatlicher Unterstützungsleistungen.Stipendien: Eine weitere Möglichkeit, während des Studiums finanzielle Unterstützung zu erhalten, sind Stipendien. Um ein Stipendium können sich Studierende mit sehr guten Leistungen bewerben. Stipendien werden von Hochschulen, Begabtenförderungswerken oder Stiftungen vergeben. Die prominentesten Beispiele sind das Deutschlandstipendium, das Aufstiegsstipendium oder das Weiterbildungsstipendium.
- Auslandssemester
Entschließen sich Studierende dazu ihr Studium zeitweise im Ausland zu vollziehen, sind einige Dinge zu beachten. Zunächst ist für einen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union in der Regel ein gültiger Reisepass notwendig. In vielen Fällen verlangt das Einreiseland, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Weitere Informationen zur Gültigkeit der Ausweisdokumente erhält man auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Der Reisepass kann bei der Kommunalverwaltung beantragt werden, indem man seinen Personalausweis und ein biometrisches Foto vorlegt. Anschließend ist in Erfahrung zu bringen, ob für das zukünftige Studienland ein Visum erforderlich ist. Dieses ist bei dem zuständigen Konsulat zu beantragen. Dafür notwendig sind ein gültiger Reisepass, der Visumsantrag und gegebenenfalls weitere Dokumente.
Mit der eigenen Krankenkasse ist zu klären, ob der Versicherungsschutz im Aufenthaltsland greift. Ist dies nicht der Fall, ist eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Studierende müssen mit der Hochschule in Kontakt treten, wenn die an einer ausländischen Hochschule abgelegten Prüfungsleistungen anerkannt werden sollen. Dies bedarf des Nachweises über im Ausland bestandene Prüfungsleistungen.
Nach dem Studium
Exmatrikulation: Schließt man das Studium erfolgreich ab, wird man in der Regel automatisch von der Hochschule exmatrikuliert.
Möchte man das Studium vorzeitig abbrechen, muss ein Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule eingereicht werden. Dafür ist ggf. die erneute Abgabe des beglaubigten Abiturzeugnisses oder einer anderen Hochschulzugangsberechtigung notwendig. Die amtliche Beglaubigung ist beispielsweise bei der Kommunalverwaltung erhältlich.
Krankenkasse: Des Weiteren muss die Krankenkasse über die Beendigung des Studiums informiert werden. Auch hier kann das Studenten-Meldeverfahren (SMV) zum Einsatz kommen.
Agentur für Arbeit: Die Betroffenen sollten sich drei Monate vor Abschluss des Studiums bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu erhalten.
BAföG: Wurde während des Studiums BAföG bezogen, müssen fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer 50 % des Darlehens an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung des Darlehens ist dabei auf 10.010 Euro gedeckelt. Das Darlehen wird in Regelraten von 130 Euro monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt. Drei Monatsraten werden zu einem vierteljährlich fälligen Betrag zusammengefasst.
Weitere hilfreiche Informationen über Möglichkeiten bei der Rückzahlung von BAföG können auf der BAföG-Themenseite des Bundesverwaltungsamtes nachgelesen werden.