Zur Gründung eines Unternehmens gehören die Gewerbeanmeldung und das Thema Finanzen mit Steuer-, Statistik-, und Buchführungs- bzw. Bilanzierungspflichten. Neue oder erweiterte wirtschaftliche Aktivitäten in wachsenden Unternehmen können die Errichtung einer Betriebsstätte erforderlich machen. Die Aufgabe des Unternehmens zieht eine Reihe von Behördenkontakten nach sich. Ein Sonderfall ist die Schließung durch Insolvenz, hier ergeben sich insbesondere Kontakte mit dem Insolvenzgericht. Ein Unternehmen kann nach der Aufgabe auch übergeben werden.