Unternehmensphasen

Zur Gründung eines Unternehmens gehören die Gewerbeanmeldung und das Thema Finanzen mit Steuer-, Statistik-, und Buchführungs- bzw. Bilanzierungspflichten. Neue oder erweiterte wirtschaftliche Aktivitäten in wachsenden Unternehmen können die Errichtung einer Betriebsstätte erforderlich machen. Die Aufgabe des Unternehmens zieht eine Reihe von Behördenkontakten nach sich. Ein Sonderfall ist die Schließung durch Insolvenz, hier ergeben sich insbesondere Kontakte mit dem Insolvenzgericht. Ein Unternehmen kann nach der Aufgabe auch übergeben werden. 

Übersicht

  • Wenn man ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen möchte, sind viele Dinge zu beachten und diverse Behörden­kontakte zu erledigen. Nach Klärung der Finanzierung muss das Gewerbe angemeldet, ggf. genehmigt und eingetragen werden.

  • Der Bau einer Betriebsstätte muss sorgfältig geplant und von den Behörden genehmigt werden. Der Bauherr oder die Bauherrin hat bestimmte Pflichten, die einen Kontakt mit den Behörden erfordern.

  • Wenn ein Unternehmen zum Beispiel aus Alters­gründen übergeben wird und ein Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin erfolgt, sind bestimmte Formalitäten zu erledigen.

  • Wenn ein Unternehmen beispielsweise aus Alters­gründen aufgegeben wird, müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden.

  • Ein Sonderfall ist die Geschäftsaufgabe nach einer Insolvenz.