Wenn ein Unternehmen verkauft wird, sollte der Verkäufer oder die Verkäuferin den Wert des Unternehmens von einer externen Stelle schätzen lassen. Dies kann zum Beispiel bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) geschehen. Bei einem Verkauf muss man sich außerdem mit verschiedenen Behörden in Verbindung setzen.
Firmenverkauf
Sofern ein Handelsregistereintrag vorlag oder mit dem Verkauf ein solcher erforderlich wird, muss eine Änderung bzw. ein Eintrag im elektronischen Handelsregister des Amtsgerichts erfolgen. Bei Kapitalgesellschaften muss der Verkauf notariell beurkundet werden und die Firma im Handelsregister eingetragen werden
Grundstücksverkauf
Wenn Grundstücke mitverkauft werden, muss der Grundstücksverkauf notariell beurkundet werden. Das Grundbuch muss geändert bzw. ein neuer Eintrag gemacht werden. Das Grundbuchamt ist beim Amtsgericht.
Steuern
Wenn ein Unternehmen verkauft wird, muss der Verkäufer oder die Verkäuferin Steuern zahlen. In der Steuererklärung werden die Einkünfte angegeben.
Sonderfall Vererbung / Schenkung
Wenn ein Unternehmen vererbt oder verschenkt werden soll, muss das Testament oder die Schenkungsurkunde notariell beurkundet werden. Die Erbschaft bzw. Schenkung muss beim Finanzamt angezeigt werden.