Geschäftsaufgabe

Stand: Oktober 2024

Wenn ein Unternehmen beispielsweise aus Alters­gründen aufgegeben wird, müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Unternehmen aufgegeben wird. Je nachdem, ob und inwieweit Personal involviert ist, unterscheiden sich die Behördengänge der Geschäftsinhaberinnen und -inhaber. Bei der Geschäftsaufgabe, beispielsweise aus Alters­gründen, können viele Tätigkeiten gleichzeitig anfallen. Aus Gründen der Über­sichtlichkeit werden die einzelnen Aktivitäten nacheinander dargestellt.

Personalentlassungen

Wenn durch Geschäftsaufgabe Personalentlassungen anstehen und die Firma über einen Betriebsrat verfügt, muss dieser angehört und schriftlich über die Kündigungen informiert werden. Bei größeren Betrieben wird eventuell gemeinsam mit dem Betriebsrat ein Sozialplan erstellt. Dieser enthält Verein­barungen darüber, wie wirtschaftliche Nachteile für die Beschäftigten ausgeglichen oder gemildert werden können. Bei einer Klage gegen die Entlassungen vor dem Arbeitsgericht kann eine betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) angerufen werden. Ihre Aufgabe ist es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten und gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich zu erwirken.

Finanzamt

Sobald der Entschluss zur Betriebsaufgabe gefasst ist, sollte diese dem Finanzamt gemeldet werden. Dadurch können laufende Vorauszahlungen gestoppt und die Abwicklung fälliger Steuern vorgenommen werden. Hierunter fallen u. a. die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Gewerbesteuer. Der Gewinn aus der laufenden Geschäftstätigkeit und der Aufgabegewinn unterliegen der Einkommensteuer.

Abmeldung des Betriebes / Anzeige der Betriebsaufgabe

Es sollte rechtzeitig eine Liste bestehender Verträge mit Kündigungs­fristen erstellt und die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungs­fristen eingehalten werden. Dabei sollte die vorgeschriebene oder vereinbarte Form, wie zum Beispiel schriftlich oder per Einschreiben, beachtet werden. Mittlerweile können einige Abmeldungen online vorgenommen werden, z.B. GEMA, siehe weiterführende Links zur Lebenslage. Des Weiteren sollte die Abmeldung bei den Kammern und den Stadtwerken, die fristgerechte Kündigung des Gewerberaummietvertrages/Pachtvertrages und die Kündigung von Versicherungen, wie z. B. der Feuerschutzversicherung, erfolgen. Zusätzlich sind folgende weitere Behördengänge zu tätigen.

Bauamt

Wenn ein Betriebsgebäude im Rahmen der Geschäftsaufgabe abgerissen werden soll, so muss dies dem Bauamt angezeigt werden.

Handwerkskammer

Der Handwerksbetrieb muss die Handwerkskarte der Handwerks­kammer zurückgeben.

Kfz-Zulassungsstelle

Bei der Zulassungsstelle müssen die Fahrzeuge des Firmen­fuhrparks abgemeldet werden.

GEMA / Rundfunkbeitragsservice

Der Betrieb sollte rechtzeitig bei der GEMA bzw. beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abgemeldet bzw. die Mitgliedschaft gekündigt werden.

Krankenkasse / Zusatzversorgungskasse

Die Geschäftsaufgabe muss zeitnah der Krankenkasse und eventuell der Zusatz­versorgungs­kasse angezeigt werden.

Unfallversicherungsträger

Die Unfall­versicherungs­träger, das sind in der Regel die Berufs­genossen­schaften, müssen ebenfalls über die Betriebs­aufgabe informiert werden.

Deutsche Rentenversicherung

Bei Geschäftsaufgabe aus Altersgründen sollte die Deutsche Rentenversicherung über die Geschäftsaufgabe informiert. Die Altersrente sollte rechtzeitig, etwa drei Monate vor Rentenbeginn, beantragt werden.

Abmeldung von Beschäftigten

Bei der Abmeldung von Beschäftigen muss zwischen geringfügig Beschäftigten (Minijob) und Beschäftigten mit einem regulären Arbeits­vertrag unterschieden werden.

Geringfügig Beschäftigte

Beschäftigte, die einen Minijob ausüben, müssen vom Unternehmen bei der Minijob-Zentrale elektronisch abgemeldet werden.

Beschäftigte mit einem regulären Arbeitsvertrag

Beschäftigte mit einem regulären Arbeitsvertrag müssen zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit mit ihrer Betriebs­nummer und ihrem Tätigkeits­schlüssel abgemeldet werden. Wurden Zuschüsse bezogen, muss angezeigt werden, dass diese nicht mehr benötigt werden. Zuschüsse können beispielweise für die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitsloser oder für die Beschäftigung zur beruflichen Eingliederung bezogen worden sein. Außerdem wird die Ausgleichs­abgabe bei Nicht-Beschäftigung schwer­behinderter Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer gestoppt.

Neben der Abmeldung der Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit sind folgende weitere Abmeldungen durchzuführen:

Die Abmeldung der Beschäftigten erfolgt beim Unfallversicherungsträger unter Angabe der jeweiligen Mitgliedsnummer. In der Regel handelt es sich hierbei um die zuständige Berufsgenossenschaft.

Die Abmeldung der Beschäftigten beim Finanzamt bewirkt das Stoppen der Lohnsteuerabzüge.

Die elektronische Abmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt bei der Datenannahmestelle der Krankenkasse.

Abmeldung Gewerbeamt / Löschung Handelsregister

Der Gewerbebetrieb ist verpflichtet, die Geschäfts­aufgabe beim kommunalen Gewerbeamt anzuzeigen und das Gewerbe abzumelden. War der Betrieb im Handels­register eingetragen, muss eine Löschung des Registereintrags beim Amtsgericht erfolgen.

Beim Löschvorgang im Handelsregister wird zwischen Einzel­unternehmen und Gesellschaften unterschieden.

Einzelunternehmen sind verpflichtet, beim Amtsgericht einen Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister zu stellen.

Bei Gesellschaften muss beim Handels­register die Auflösung einer Gesellschaft (Kapital­gesellschaften, Personen­gesellschaften, aber nicht Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)) angemeldet werden. Die Anmeldung der Auflösung einer Gesellschaft muss öffentlich und notariell beglaubigt unter Angabe des Auflösungs­grundes erfolgen. Bei Kapital­gesellschaften (AG, Europäische Aktiengesellschaft (SE), GmbH, KGaA, UG) muss zusätzlich die Auflösung des Unternehmens im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Weiterführende Links