EU-Land oder Nicht-EU-Land
Wer in ein anderes Land umziehen möchte, hat viele Dinge zu beachten. Zunächst ist es entscheidend, ob der Umzug in ein EU-Land oder ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt. Jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin kann grundsätzlich ohne Visum in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des EWR (EU zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieses Recht wird als Freizügigkeitsrecht bezeichnet und äußert sich in Arbeitnehmer-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Dies gilt für länger als drei Monate, wenn eine Erwerbstätigkeit oder ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden. Um dieses Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen zu können, ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Erfolgt der Umzug in ein EU-Drittland bzw. ein Land, in dem dieses Freizügigkeitsrecht nicht gilt, so wird in der Regel ein Visum erforderlich, das eine entsprechende Aufenthalts- und darauf folgende Arbeitserlaubnis sicherstellt.
Die folgenden Abschnitte nennen wichtige und empfehlenswerte Behördenkontakte und geben einen ersten Überblick über Anlaufstellen, wenn ein Umzug ins Ausland geplant ist. Steht ein Umzug außerhalb der EU an, ist es besonders wichtig die notwendigen Dokumente vorzubereiten und vorzuhalten. Aber auch beim Umzug innerhalb der EU sind viele Dinge zu beachten und Fragen zu klären, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Steuern, Finanzen, Schule, Bildung, Versicherungen, Post und weiteren Dienstleistungen.
Einfuhr- und Einreisebestimmungen und notwendige Dokumente
Wenn der Umzug in ein EU-Drittland führt, sollte die Botschaft bzw. diplomatische Vertretung des Ziellandes kontaktiert werden, um Informationen über die aktuell geltenden Einreise- und Einfuhrbestimmungen zu erhalten sowie alle notwendigen Formalitäten, wie z.B. der Erwerb eines Visums und einer Arbeitserlaubnis zu klären. Alternativ bietet auch das Auswärtige Amt eine Fülle hilfreicher Informationen. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist es auch vor einem Grenzübertritt innerhalb der EU ratsam, sich vorab über aktuelle Einreisebestimmungen zu informieren. Aktuelle Reisehinweise und Einreisebestimmungen veröffentlicht das Auswärtige Amt stets auch im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Erfolgt der Umzug mit einem Hausstand außerhalb der EU, so sollten Informationen über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei der zuständigen Zollbehörde eingeholt werden, damit die Anmeldung des Umzugsguts (Ausfuhranmeldung) erfolgen kann. Innerhalb der EU herrscht in weiten Teilen Zollfreiheit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Umzugsgut auch außerhalb der EU abgabenfrei eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein längerer Aufenthalt im Zielland (hier differieren die Vorschriften je nach Land zwischen sechs Monaten und einem Jahr). Die Mitnahme eines Kraftfahrzeuges ist nicht in allen Ländern abgabenfrei.
Bei einem Umzug außerhalb der Europäischen Union wird der EU-Führerschein möglicherweise nicht oder nur für einen bestimmten Zeitraum anerkannt. In diesem Fall kann bei der Fahrerlaubnisbehörde ein internationaler Führerschein beantragt werden. Die für das Zielland aktuellen Bestimmungen sind bei deutschen Automobilklubs erhältlich.
Schule und Bildung
Wenn schulpflichtige Kinder am Umzug beteiligt sind, müssen sie an der bisherigen Schule abgemeldet werden. Welche Aufnahmebedingungen und Anmeldeformalitäten an der ausgewählten Schule des Ziellandes gelten und welche Schulabschlüsse anerkannt werden, kann an der Schulbehörde des Ziellandes in Erfahrung gebracht werden.
Fragen im Zusammenhang mit einem Studienaufenthalt, einem Praktikum oder einer Berufsausbildung im Ausland können folgende Organisationen beantworten:
Akademisches Auslandsamt der zuständigen Hochschule
Deutscher Akademischer Auslandsdienst (DAAD)
Informationen zur Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen gibt es bei den nachstehenden Einrichtungen:
Bundesinstitut für Berufsbildung
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
Steuern und Versicherungen
Je nachdem, wo Einkünfte erzielt und besteuert werden und ob mit dem Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, sollte mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei vorab Kontakt aufgenommen werden, um besteuerungsrechtliche Fragen zu klären. Das Bundesministerium der Finanzen bietet im Internet eine Übersicht, welche Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland bestehen.
Vor dem Umzug ins Ausland stellen sich viele versicherungsrechtliche Fragen, die gemeinsam mit den jeweiligen Trägern beantwortet werden können.
Umzugsgut und Postsendungen
Der Bundesverband Möbelspedition e.V. bietet Beratung und Information über international agierende Spediteure, wenn der Umzug mit Hilfe eines Umzugsunternehmens erfolgen soll.
Damit Brief- und Paketsendungen nicht verloren gehen und diese die neue Adresse erreichen, sollten die genutzten Zustelldienste frühzeitig vor dem Umzugstermin informiert und wo möglich ein Nachsendeauftrag ins Ausland eingerichtet werden.
Abmeldung der bisherigen Wohnung
Der Auszug aus der bisherigen Wohnung in Deutschland ist der Meldebehörde innerhalb einer Woche mitzuteilen. Die Adresse der neuen Wohnung oder der weitere Verbleib muss ebenfalls angezeigt werden. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch die deutsche Auslandsvertretung kann es anderenfalls zu erheblichen Problemen und Zeitverzögerungen führen. Darüber hinaus können höhere Gebühren anfallen oder Vorgänge wie eine Passbeantragung überhaupt nicht vor Ort im Ausland durchgeführt werden, wenn noch die Behörde am alten Wohnort zuständig ist.