Sanierung

Erwirbt der Käufer oder die Käuferin ein bestehendes Wohnobjekt, können Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.

Sanierungspflichten

Wer ein bestehendes Wohnobjekt kauft, muss gegebenenfalls mit Sanierungs­maßnahmen rechnen.

Für alle Gebäude, für die nach dem 1. Oktober 2007 eine Bau­genehmigung beantragt wurde, ist es notwendig, sich einen Energie­ausweis ausstellen zu lassen.

Beim Kauf eines Hauses ist es zudem empfehlenswert, die Dach­dämmung und die Abwasserrohre auf ihre Dichtheit zu überprüfen, um mögliche zukünftige Sanierungskosten und energetische Nachteile abzuschätzen.

In Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Heizungsanlagen, die vor 1978 eingebaut wurden, bei größeren Renovierungen oder Modernisierungen erneuert oder zumindest nachgerüstet werden, um den aktuellen energetischen Anforderungen zu entsprechen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren über Zuschüsse im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen.

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