Kauf einer Immobilie
Für den Käufer oder die Käuferin kann es von Nutzen sein, sich vor dem Immobilienerwerb über mögliche Förderungsmaßnahmen zu informieren. Die Immobilienfinanzierung kann durch staatliche oder öffentliche Gelder wie z.B. KfW-Programme oder Fördergelder von Bundesländern oder Kommunen bezuschusst werden.
Zunächst muss ein geeignetes Grundstück oder Wohnobjekt gefunden werden. In einigen Fällen ist es ratsam, sich von der Kommune ein Negativzeugnis ausstellen zu lassen, mit dem die Kommune von ihrem Vorkaufsrecht für das Grundstück abtritt. Hilfreiche Informationen, wie zum Beispiel Flurkarten, Flächennutzungspläne, ein amtlicher Lageplan, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder kommunale Satzungen, können bei den Katasterämtern eingeholt werden.
Der endgültige Kaufvertrag muss notariell beglaubigt und die Eigentumsübertragung im Grundbuch vermerkt werden. Hierzu muss ein Personalausweis, der beglaubigte Kaufvertrag und möglicherweise ein Negativzeugnis vorgelegt werden. Hierin werden ggf. auch das Wege- und Einsitzrecht eingetragen. Im Falle einer Vorfinanzierung der Immobilie wird im Grundbuch zusätzlich das Grundpfandrecht notiert.
Im jeweiligen Verfahren kann es sein, dass nicht die Käuferinnen und Käufer, sondern Notariate einzelne Verwaltungstätigkeiten übernehmen.
Steuern und Versicherungen
Der Erwerb einer Immobilie muss auch dem Finanzamt angezeigt werden, mit dem Kauf wird einmalig eine Grunderwerbsteuer fällig. Jährlich haben Hausbesitzer Grundsteuern abzuführen und dies in der Steuererklärung zu beachten.
Erwirbt der Käufer oder die Käuferin ein Gebäude, wird die Gebäudeversicherung des vorherigen Eigentümers auf den neuen übertragen. Es ist allerdings nicht immer vorteilhaft, diese zu übernehmen, da der Altvertrag nicht mehr zeitgemäß sein könnte. Hier ist es ratsam, die bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen. Wird ein neues Gebäude gebaut, muss ebenfalls eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Grundsteuerreform
Aufgrund des Grundsteuer-Reformgesetzes wird seit dem 01. Januar 2025 ein verändertes Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer verwendet.
Dazu mussten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dem Finanzamt in einer Feststellungserklärung eine Reihe von Angaben machen. Dazu gehören unter anderem die Lage des Grundstücks, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Gebäudeart, die Wohnfläche sowie das Baujahr des Gebäudes. Aus diesen Daten werden die neuen Werte für die Berechnung der Grundsteuer ermittelt. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle. Ziel ist es, die Grundsteuer gerechter zu gestalten. Bei Vermietung kann die Grundsteuer nach den zivilrechtlichen Vorschriften über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.