Kauf

Für den Käufer oder die Käuferin kann es sinnvoll sein, sich vor dem Erwerb einer Immobilie über mögliche Fördermaßnahmen zu informieren.

Kauf einer Immobilie

Für den Käufer oder die Käuferin kann es von Nutzen sein, sich vor dem Immobilien­erwerb über mögliche Förderungs­maßnahmen zu informieren. Die Immobilien­finanzierung kann durch staatliche oder öffentliche Gelder wie z.B. KfW-Programme oder Förder­gelder von Bundesländern oder Kommunen bezuschusst werden.

Zunächst muss ein geeignetes Grundstück oder Wohnobjekt gefunden werden. In einigen Fällen ist es ratsam, sich von der Kommune ein Negativ­zeugnis ausstellen zu lassen, mit dem die Kommune von ihrem Vorkaufsrecht für das Grundstück abtritt. Hilfreiche Infor­mationen, wie zum Beispiel Flurkarten, Flächen­nutzungspläne, ein amtlicher Lageplan, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder kommunale Satzungen, können bei den Katasterämtern eingeholt werden.

Der endgültige Kaufvertrag muss notariell beglaubigt und die Eigentums­übertragung im Grundbuch vermerkt werden. Hierzu muss ein Personalausweis, der beglaubigte Kaufvertrag und möglicher­weise ein Negativzeugnis vorgelegt werden. Hierin werden ggf. auch das Wege- und Einsitzrecht eingetragen. Im Falle einer Vor­finanzierung der Immobilie wird im Grundbuch zusätzlich das Grund­pfand­recht notiert.

Im jeweiligen Verfahren kann es sein, dass nicht die Käuferinnen und Käufer, sondern Notariate einzelne Ver­waltungs­tätigkeiten übernehmen.

Steuern und Versicherungen

Der Erwerb einer Immobilie muss auch dem Finanzamt angezeigt werden, mit dem Kauf wird einmalig eine Grunderwerb­steuer fällig. Jährlich haben Hausbesitzer Grund­steuern ab­zu­führen und dies in der Steuererklärung zu beachten.

Erwirbt der Käufer oder die Käuferin ein Gebäude, wird die Gebäude­versicherung des vorherigen Eigentümers auf den neuen übertragen. Es ist allerdings nicht immer vorteilhaft, diese zu übernehmen, da der Altvertrag nicht mehr zeitgemäß sein könnte. Hier ist es ratsam, die bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen. Wird ein neues Gebäude gebaut, muss ebenfalls eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Grundsteuerreform

Aufgrund des Grundsteuer-Reformgesetzes wird seit dem 01. Januar 2025 ein verändertes Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer verwendet.

Dazu mussten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dem Finanzamt in einer Feststellungserklärung eine Reihe von Angaben machen. Dazu gehören unter anderem die Lage des Grundstücks, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Gebäudeart, die Wohnfläche sowie das Baujahr des Gebäudes. Aus diesen Daten werden die neuen Werte für die Berechnung der Grundsteuer ermittelt. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle. Ziel ist es, die Grundsteuer gerechter zu gestalten. Bei Vermietung kann die Grundsteuer nach den zivilrechtlichen Vorschriften über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

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