Sozialleistungen und Rente

In dieser Rubrik sind Behördenkontakte im Zusammenhang mit der Rente und finanziellen Problemen aufgeführt. Zunächst werden Behördenkontakte im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und Rente dargestellt. Bei finanziellen Problemen, Schulden bis hin zur Privatinsolvenz und Altersarmut können staatliche Hilfen beantragt werden.

Übersicht

  • Arbeitslose Menschen können finanzielle Unter­stützung vom Staat beantragen. Die Arbeits­losig­keit lässt sich in den Bezug von Arbeits­losen­geld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) und in die Sozial­hilfe unterteilen.

  • Mit Eintritt in den Ruhestand kann eine Rente bezogen werden. Jeweils abhängig von der persönlichen Situation können bei der Deutschen Renten­versicherung unterschiedliche Arten von Renten beantragt werden.

  • Ältere Menschen mit geringem Einkommen können beim Amt für Soziales Grundsicherung im Alter beantragen.

  • Menschen können aus verschiedenen Gründen in finanzielle Not geraten, zum Beispiel durch Überschuldung oder die Insolvenz des Arbeitgebers. In solchen Fällen gibt es staatliche Unterstützungsleistungen, die individuell geprüft werden. Dafür sind je nach Situation verschiedene Behördenkontakte notwendig.

  • Kann eine Person ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, spricht man von Überschuldung. Erste Anlaufstelle ist die Schuldner­beratung. Dort wird gemeinsam ein Plan zur Schulden­bereinigung erstellt. Dafür sind Unterlagen wie eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben, eine Schulden­liste, Lohnnachweise, Pfändungs­bescheide und Mahnungen erforderlich.