Was ist eine Überschuldung?
Kann eine Privatperson ihren finanziellen Verpflichtungen mit dem vorhandenen Einkommen bzw. Vermögen nicht mehr nachkommen, gilt sie als überschuldet.
Wege aus der Überschuldung
Die überschuldete Person wendet sich zunächst an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle. Dort wird mit ihr gemeinsam ein Schuldenbereinigungsplan erstellt mit dem Ziel der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Für die Erstellung dieses Plans wird eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben benötigt sowie eine Schuldenliste, Lohnbescheinigungen, Pfändungsbescheide und Mahnungen.
Ist die außergerichtliche Einigung erfolgreich, kann die Überschuldung auf diese Weise beseitigt werden. Im Falle des Scheiterns der außergerichtlichen Einigung werden beim Insolvenzgericht innerhalb von sechs Monaten das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung beantragt. Zusätzlich kann die Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden.
Verbraucherinsolvenz
Vor der Eröffnung des eigentlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens findet ein gerichtlicher Einigungsversuch statt (Zwangsvergleich). Bei erfolgreichem Zwangsvergleich erübrigt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren. Falls der Zwangsvergleich scheitert, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Vom Insolvenzgericht wird ein Treuhänder oder eine Treuhänderin bestellt und der verschuldeten Person während der Wohlverhaltensphase zugewiesen.
Neben dem Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es für die Verbraucherinnen und Verbraucher das Insolvenzplanverfahren. Wenn sich während der Wohlverhaltensphase an den Vermögensverhältnissen etwas ändert oder die Gläubiger signalisieren, dass sie jetzt verhandlungsbereit sind, kann ein erneuter Einigungsversuch unternommen und die Insolvenz vorzeitig binnen eines Jahres beendet werden.