Auch mit dem Bezug einer Altersrente oder Erwerbsminderungsrente können Rehabiliationsmaßnahmen (Reha-Maßnahmen) beantragt werden.
Antrag auf eine Reha-Maßnahme
In der Regel ist der Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Dies gilt beispielsweise für eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks oder nach einer Bypass-Operation am Herzen. In bestimmten Fällen ist die Reha über die Deutsche Rentenversicherung zu beantragen. Dazu gehört zum Beispiel die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung.
Nachweise
Den Reha-Anträgen ist ein Befundbericht der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes beizufügen. Zudem können die einzelnen spezifischen Anträge unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit bei jedem der Kostenträger gestellt werden. Diese sind verpflichtet, jeden Antrag zu prüfen und falls sie nicht zuständig sind, diesen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten.