Reha-Maßnahmen in der Rente

Rehabilitationsmaßnahmen können auch bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

Auch mit dem Bezug einer Alters­rente oder Erwerbs­minderungs­rente können Rehabiliationsmaßnahmen (Reha-Maßnahmen) beantragt werden.

Antrag auf eine Reha-Maßnahme

In der Regel ist der Antrag bei der Kranken­kasse zu stellen. Dies gilt beispiels­weise für eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks oder nach einer Bypass-Operation am Herzen. In bestimmten Fällen ist die Reha über die Deutsche Renten­versicherung zu beantragen. Dazu gehört zum Beispiel die onkologische Reha nach einer Krebs­erkrankung.

Nachweise

Den Reha-Anträgen ist ein Befund­bericht der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes beizufügen. Zudem können die einzelnen spezifischen Anträge unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit bei jedem der Kostenträger gestellt werden. Diese sind verpflichtet, jeden Antrag zu prüfen und falls sie nicht zuständig sind, diesen an den zuständigen Kosten­träger weiterzuleiten.

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