Flexirente

Die Flexirente bietet die Möglichkeit, die Rente durch freiwillige Beiträge zu erhöhen oder einen Hinzuverdienst zu erzielen, der unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die Rente angerechnet wird.

Mit der Flexirente besteht die Möglich­keit, die Rente mit der Ein­zahlung freiwilliger Beiträge zu erhöhen oder einen Hinzu­verdienst zu erarbeiten, der unter bestimmten Voraus­setzungen nicht auf die Rente angerechnet wird. So kann zum Beispiel vor Erreichen der Regelalters­grenze eine Teilrente von mindestens 10 % und ein Hinzu­verdienst flexibel miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus können für pflegende Angehörige, die bereits eine Regelalters­rente beziehen und zur flexiblen Teilrente wechseln, von der Pflege­kasse die Beiträge zur Renten­versicherung übernommen werden.

Nachfolgend werden die unterschiedlichen Möglichkeiten beschrieben, eine Flexirente in Anspruch zu nehmen.

Einzahlung freiwilliger Beiträge

Die Auszahlung der Rente kann durch freiwillige Beiträge erhöht werden. Dazu ist die Einzahlung von freiwilligen Beträgen bei der Deutschen Renten­versicherung zu beantragen bzw. anzumelden.

Freiwillige Einzahlungen sind in folgenden Fall­konstellationen möglich:

Ab dem 50. Lebensjahr

Ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse eingezahlt werden. Damit können beispielsweise Rentenabschläge, die durch eine Rente vor der Regelaltersgrenze entstehen, ausgeglichen werden.

Mit vorgezogener Altersrente

Zudem können Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen bis zum Erreichen der Regel­alters­grenze freiwillige Beiträge in die Renten­versicherung zahlen und damit die spätere Regelaltersrente erhöhen.

Mit Regelaltersgrenze

Darüber hinaus können beim Arbeiten neben der Regel­altersrente die Arbeit­geberbeiträge und die eigenen Beiträge zur Renten­versicherung auch weiterhin gezahlt werden. Dazu ist gegenüber dem Arbeitgeber eine Erklärung zum Verzicht auf die Versicherungs­freiheit abzugeben.

Wechsel in unterschiedliche Teilrenten-Modelle

Mit einem Wechsel in ein Teilrenten-Modell kann unter bestimmten Voraus­setzungen die Hinzuverdienst­grenze erhöht werden, oder von der Pflege­kasse können für pflegende Angehörige Beiträge zur Renten­versicherung gezahlt werden.

Wechsel zur Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten

Vor dem Erreichen der Regel­alters­grenze gibt es eine Hinzu­verdienstgrenze für vor­gezogene Alters­renten. Dies bedeutet, dass nur bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr anrechnungs­frei hinzuverdient werden kann. Der Betrag, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Mit dem Bezug einer Teil­rente erhöht sich die Hinzuverdienst­grenze. Die Hinzuverdienst­grenze wird jeweils individuell berechnet und ist umso höher, je kleiner der Rententeil ist, der noch gezahlt wird. Der Bezug einer Teilrente und deren Höhe von mindestens 10 Prozent ist bei der Deutschen Renten­versicherung zu beantragen.

Pflegeperson: Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse

Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelalters­grenze Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen. Mit Bezug einer Regelalters­rente (65 Jahre und älter) können unter bestimmten Voraus­setzungen (z. B. ab Pflegegrad 2) von der Pflegever­sicherung Beiträge zur Renten­versicherung gezahlt werden. Dafür ist es notwendig, dass sich die Pflege­person bei der Pflege­kasse registrieren lässt. Zudem kann bei der Deutschen Rentenver­sicherung eine flexible Teilrente bis zur Höhe von 99 Prozent und bei der Pflege­kasse die Zahlung der Beiträge zur Rentenver­sicherung beantragt werden. Nach Beendigung der Pflege­tätigkeit kann der Wechsel von der Teilrente zurück in die Voll­rente beantragt werden.

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