Mit der Flexirente besteht die Möglichkeit, die Rente mit der Einzahlung freiwilliger Beiträge zu erhöhen oder einen Hinzuverdienst zu erarbeiten, der unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die Rente angerechnet wird. So kann zum Beispiel vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente von mindestens 10 % und ein Hinzuverdienst flexibel miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus können für pflegende Angehörige, die bereits eine Regelaltersrente beziehen und zur flexiblen Teilrente wechseln, von der Pflegekasse die Beiträge zur Rentenversicherung übernommen werden.
Nachfolgend werden die unterschiedlichen Möglichkeiten beschrieben, eine Flexirente in Anspruch zu nehmen.
Einzahlung freiwilliger Beiträge
Die Auszahlung der Rente kann durch freiwillige Beiträge erhöht werden. Dazu ist die Einzahlung von freiwilligen Beträgen bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen bzw. anzumelden.
Freiwillige Einzahlungen sind in folgenden Fallkonstellationen möglich:
Ab dem 50. Lebensjahr
Ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse eingezahlt werden. Damit können beispielsweise Rentenabschläge, die durch eine Rente vor der Regelaltersgrenze entstehen, ausgeglichen werden.
Mit vorgezogener Altersrente
Zudem können Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen und damit die spätere Regelaltersrente erhöhen.
Mit Regelaltersgrenze
Darüber hinaus können beim Arbeiten neben der Regelaltersrente die Arbeitgeberbeiträge und die eigenen Beiträge zur Rentenversicherung auch weiterhin gezahlt werden. Dazu ist gegenüber dem Arbeitgeber eine Erklärung zum Verzicht auf die Versicherungsfreiheit abzugeben.
Wechsel in unterschiedliche Teilrenten-Modelle
Mit einem Wechsel in ein Teilrenten-Modell kann unter bestimmten Voraussetzungen die Hinzuverdienstgrenze erhöht werden, oder von der Pflegekasse können für pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.
Wechsel zur Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze
Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten
Vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es eine Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten. Dies bedeutet, dass nur bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdient werden kann. Der Betrag, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Mit dem Bezug einer Teilrente erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze. Die Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet und ist umso höher, je kleiner der Rententeil ist, der noch gezahlt wird. Der Bezug einer Teilrente und deren Höhe von mindestens 10 Prozent ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
Pflegeperson: Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse
Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen. Mit Bezug einer Regelaltersrente (65 Jahre und älter) können unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. ab Pflegegrad 2) von der Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Dafür ist es notwendig, dass sich die Pflegeperson bei der Pflegekasse registrieren lässt. Zudem kann bei der Deutschen Rentenversicherung eine flexible Teilrente bis zur Höhe von 99 Prozent und bei der Pflegekasse die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung beantragt werden. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Wechsel von der Teilrente zurück in die Vollrente beantragt werden.