Darlehen zur finanziellen Überbrückung beim Übergang von Bürgergeld zur Rente
Das Bürgergeld wird am ersten Werktag des Monats für diesen Monat ausgezahlt, die Rente dagegen erst am Monatsende. So kann beim Übergang vom Bürgergeld zur Rente eine Finanzierungslücke von einem Monat entstehen. Diese kann durch ein Darlehen, das nicht vollständig zurückgezahlt werden muss, überbrückt werden. Der Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen kann beim Amt für Soziales gestellt werden.
Grundsicherung im Alter
Wer eine Regelaltersrente bezieht, aber nicht genug Rente bekommt, hat zwar keinen Anspruch auf Bürgergeld, jedoch auf Grundsicherung im Alter. Informationen unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Grundsicherung besteht erteilt die Deutsche Rentenversicherung. Die Grundsicherung kann beim Amt für Soziales beantragt werden.
Nähere Informationen zur Grundsicherung im Alter sind in der Lebenslage Altersarmut zu finden.