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Teilaktualisiert: März 2025
Arbeitslose Menschen können finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen. Die Arbeitslosigkeit lässt sich in den Bezug von Arbeitslosengeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) und in die Sozialhilfe unterteilen.
Wer erwerbsfähig ist und arbeitslos wird, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Dazu müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Außerdem muss Hilfebedürftigkeit vorliegen.
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel Insolvenzgeld beantragen.