Arbeitslosigkeit

Teilaktualisiert: März 2025

Arbeitslose Menschen können finanzielle Unter­stützung vom Staat beantragen. Die Arbeits­losig­keit lässt sich in den Bezug von Arbeits­losen­geld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) und in die Sozial­hilfe unterteilen.

Übersicht

  • Wer erwerbsfähig ist und arbeitslos wird, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Dazu müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

  • Sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. 

  • Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Außerdem muss Hilfebedürftigkeit vorliegen.   

  • Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel Insolvenzgeld beantragen.