Ein Recht auf Bürgergeld haben grundsätzlich arbeitslose und erwerbsfähige Personen.
Voraussetzungen
- Kurzarbeit im Unternehmen / Bezug von Arbeitslosengeld
Das Einkommen ist so gering, dass der Lebensunterhalt beziehungsweise der zusammenlebenden Personen, der Bedarfsgemeinschaft nicht gesichert werden kann. - Freiberufler/in, Solo-Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in
Die finanzielle Situation hat sich extrem verschlechtert, weil durch die Corona-Krise ein Großteil der Aufträge/Kundschaft verloren ging und hat sich auch mit dem Auslaufen der Pandemie nicht verbessert.
Die Leistungen werden beim Jobcenter beantragt. Das Jobcenter kann hierbei regional bei der Agentur für Arbeit oder in der Kommunalverwaltung eingegliedert sein. Der Antrag kann online gestellt werden. Alternativ kann der Antrag ausgefüllt und per Post oder E-Mail versendet oder im Hausbriefkasten des zuständigen Jobcenters eingeworfen werden. Zudem kann ein Antrag zunächst formlos, zum Beispiel telefonisch, gestellt werden. In dem Fall wird ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin des Jobcenters mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller Kontakt aufnehmen.
Bei der Beantragung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Auf Anforderung können ggf. folgende Nachweise eingefordert werden:
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Einkommensunterlagen
- Nachweise über Bargeld, Vermögen und Versicherungen
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft
- Nachweise der Krankenversicherung und Pflegegeld
- frühere Bescheide zu Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohn- und Krankengeld.
Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Bildung und Teilhabe
Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld können für ihre Kinder (auch Jugendliche und junge Erwachsene) einen Antrag auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (sogenanntes Bildungspaket) beim zuständigen Jobcenter stellen.
Mit den Leistungen werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert wie Schul- und Kitaausflüge, Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf, Beförderung zur Schule, Lernförderung, Mittagessenverpflegung und Teilnahme im Sportverein oder in der Musikschule. Als Nachweis dient der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Erhalt von Sozialleistung.
Rundfunkbeitragsbefreiung
Eine Rundfunkbeitragsbefreiung ist für Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher möglich, wenn ein Antrag auf Befreiung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gestellt wird.
Der Antrag auf Befreiung kann online gestellt werden. Als Nachweis dient der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialleistungen.
Beantragung von Erstausstattungs- und Ersatzbedarf oder Mehrbedarf
Ein Antrag auf Erstausstattungs- und Ersatzbedarf (Einmalleistung) oder Mehrbedarf (Erhöhung des Regelsatzes) kann beim Jobcenter gestellt werden.
Eine Einmalleistung können bspw. junge Erwachsene erhalten, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen oder Schwangere, die eine Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt benötigen. Um diese Einmalleistung zu erhalten, sind wichtige Dokumente einzureichen wie der Bewilligungsbescheid über Bürgergeld, der Mietvertrag, ggfs. ein Nachweis über die Schwangerschaft und die Haushaltsbescheinigung.
Ein Antrag auf Mehrbedarf kann ebenfalls beim Jobcenter gestellt werden. Der Antrag auf Mehrbedarf führt zu einer Erhöhung des Regelsatzes z. B. bei Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder bei Alleinerziehenden. Diesem sind je nach Grundlage des Mehrbedarfs verschiedene Nachweise beizufügen, z. B. eine ärztliche Bescheinigung, der aktuelle Bewilligungsbescheid, eine Kopie des Mutterpasses, eine aktuelle Haushaltsbescheinigung und / oder Nebenkostennachweise.
Arbeitsvermittlung
Arbeitslose sind verpflichtet regelmäßige Vermittlungsgespräche beim Jobcenter wahrzunehmen; hierfür sind Nachweise über die erfolgten Bewerbungen zu erbringen.
Die Agentur für Arbeit stellt aktuelle Jobangebote in der Jobbörse zur Verfügung. Arbeitslose haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, d. h. Reise- und Bewerbungskosten werden bei Vorlage entsprechender Belege erstattet, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Wichtig: Die Leistungen müssen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
Hinzuverdienst
Wird in der Zeit der Arbeitssuche ein Nebenjob oder Nebenverdienst aufgenommen, so ist dieser dem Jobcenter zu melden und eine Bescheinigung über Nebeneinkommen einzureichen.
Das Einkommen aus dem Hinzuverdienst wird auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge. Zunächst gibt es einen monatlichen Grundfreibetrag von 100 Euro, der immer besteht. Mit steigendem Einkommen steigen auch die persönlichen Freibeträge. Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende dürfen ab 1. Januar 2025 monatlich 556 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird. Die Freibeträge für Hinzuverdienste entsprechen somit der Minijob-Grenze. In den Ferien können Schülerinnen und Schüler unbegrenzt hinzuverdienen.
Maßnahmen
Auch bei Bürgergeld-Bezug stellt das Jobcenter Maßnahmen zur Schulbildung, Existenzgründung, Arbeitsförderung und Berufsausbildung zur Verfügung.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) legt die Beraterin oder der Berater im Jobcenter geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings sein, Fremdsprachenkurse, fachliche Weiterbildungen oder ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Auch die Förderung von betrieblichen Maßnahmen ist möglich.
Maßnahmen zur Existenzgründung und Selbstständigkeit - Einstiegsgeld
Bei Bezug von Bürgergeld kann ein Einstiegsgeld zur Existenzgründung beim Jobcenter beantragt werden. Voraussetzungen sind das Vorliegen eines Businessplans und evtl. das Gutachten einer fachkundigen Stelle wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern. Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit besteht noch mindestens 150 Tage Anspruchauf Arbeitslosengeld.
Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung und Selbstständigkeit finden sich in der Lebenslage Gründung eines Unternehmens
Maßnahmen zur aktiven Arbeitsförderung
Die Arbeitsförderung ist eine wesentliche Aufgabe der Arbeitslosenversicherung. Das Jobcenter bietet Angebote zur aktiven Arbeitsförderung sowie eine ganze Bandbreite an Förderleistungen an. Diese können von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen bis hin zu jungen Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen beantragt werden. Hierzu gehören z. B. die Teilnahme an beruflichen Eingliederungsmaßnahmen, der Erwerb eines Hauptschulabschlusses, Berufsausbildungsmaßnahmen und Umschulungen.
Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Das Jobcenter stellt ausbildungsbegleitende Hilfen zur Verfügung z. B. durch regelmäßigen Stütz- und Förderunterricht, außerdem Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und assistierte Ausbildungen sowie außerbetriebliche Berufsausbildungen. Für diese Zeit der Ausbildung kann ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gestellt werden. Dem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe müssen je nach Sachlage Unterlagen wie der aktuelle Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, ein gültiger Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung über die Einschreibung in der Schule, ein Mietvertrag, ein Nachweis über Geschwister (z. B. Geburtsurkunde/n) und Einkommensnachweise der Eltern beigefügt werden.
Bewerbung erfolgreich - Abmeldung Bürgergeld beim Jobcenter
Sind die Bewerbungs- und Vermittlungsmaßnahmen erfolgreich verlaufen und eine Tätigkeit gefunden und aufgenommen, ist dies unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen. Hierfür gibt es das Online-Formular „Veränderungsmitteilung Arbeitsaufnahme“.