Gesundheit und Soziales

Hier werden Behördenkontakte dargestellt, die bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen relevant sind. Diese können bei längerer Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit notwendig werden. Für den Fall, dass der eigene Wille in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr frei geäußert werden kann, können medizinische Behandlungen und Maßnahmen an der eigenen Person vorsorglich festgelegt werden.

Übersicht

  • Jeder Mensch hat die Möglichkeit zu bestimmen, welche medizinischen Behandlungen an ihm vorgenommen werden dürfen. Vorsorgeverfügungen wie die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung können erstellt werden, um den Willen in gesundheitlichen Angelegenheiten zu äußern.

  • Wenn eine Krankheit länger andauert, kann eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) notwendig werden. Manchmal führt die Krankheit zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit und es werden weitere Behördengänge notwendig.

  • Zur gleich­berechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft können Menschen mit einer Behinderung staatliche Unter­stützungen im Alltag und im Arbeits­leben erhalten.

    Wir erklären Behinderung auch in Leichter Sprache.

  • Als pflegebedürftig gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Hilfe benötigen. Die Pflegebedürftigkeit muss von der Pflegekasse anerkannt werden. Im Verlauf können unterschiedliche Behördenkontakte notwendig werden.