Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann eine Person festlegen, wie sie im Krankheitsfall oder in der letzten Lebensphase behandelt werden möchte, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Wünsche zu äußern. 

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ermöglicht einer Person die Festlegung von Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall oder der letzten Lebensphase, wenn sie selber keine Wünsche mehr äußern kann. Wie zum Beispiel, wenn die Patienten dement oder nicht mehr bei Bewusstsein sind. Mit einer Patientenverfügung können betroffene Person dennoch selbst bestimmen auf welche Art Ärzte, Pflege¬personal oder Palliativfachkräfte weiter¬helfen dürfen. In der Patientenverfügung kann festgelegt werden ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Zudem kann eine Patientenverfügung unter bestimmten Voraussetzungen die "Garantenpflicht" des Arztes aufheben, Leben zu erhalten oder zu retten. Dazu müssen beispielweise die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Mit der Patientenverfügung wird jedoch nicht festgelegt, welche Personen dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Diese Personen können mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung bestimmt werden.

Beratung und Informationen zur Erstellung einer Patientenverfügung

Informationen zur Erstellung einer Patientenverfügung können zum Beispiel bei Amts- und Betreuungsgerichten zu eingeholt werden . Zudem ist eine Beratung bei Ärzten und Palliativfachkräften möglich. Palliativfachkräfte arbeiten z. B. in Einrichtungen mit Sterbebegleitung. Eine Patientenverfügung kann, um medizinische Missverständnisse zu vermeiden, mit Unterstützung einer Ärztin oder eines Arztes in einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch verfasst werden . In der Regel werden jedoch die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Verfügung selbst sollte schriftlich festgehalten werden. Dabei kann ein Notariat Unterstützung leisten und beglaubigen, dass der niedergeschriebene Wille auch der tatsächlich geäußerte ist. Mit der notariellen Beglaubigung wird die Einwilligungsfähigkeit der vorsprechenden Person festgestellt.

Ehegattennotvertretungsrecht

Ein Ehepartner kann den anderen Ehepartner, wenn dieser nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist und keine Patientenvorsorge getroffen hat, für eine Dauer von 6 Monaten vertreten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Ehepartner nicht getrennt leben.

Sterbehilfe

In einer Patientenverfügung kann auch eine passive Sterbehilfe (Therapieverzicht) und indirekte Sterbehilfe (Symptomlinderung mit Inkaufnahme einer möglichen Lebensverkürzung) festgehalten werden.

Kenntnis über das Vorhandensein einer Patientenverfügung sicherstellen

Um sicherzustellen, dass Gerichte, ärztliches Personal sowie Pflegepersonal mit Eintritt einer Krankheit Kenntnis von der Patientenverfügung erlangen, kann bei der Registrierung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Hinweis auf die Existenz und den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung hinterlegt werden. Dieses Register wird von der Bundesnotarkammer geführt. Es ermöglicht das Auffinden der Patientenverfügung und hilft somit bei der Verwirklichung der zuvor selbstbestimmten medizinischen Maßnahmen. Zudem kann die Patientenverfügung bei auch bei Banken, dem Amts- oder Betreuungsgericht, Notaren oder Rechtsanwälten hinterlegt werden.

Konflikte bei der Auslegung der Patientenverfügung

Kommt es bei der Umsetzung einer Patientenverfügung zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, berät und vermittelt beispielsweise die Schiedsstelle der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Dieser Expertenservice wird kostenlos angeboten.

Weiterführende Links