Schwerbehindertenausweis und Rehabilitation

Menschen mit Behinderungen haben verschiedene Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und an der Gesellschaft teilzuhaben.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Menschen mit einer Behinderung stehen zur Unterstützung eines selbst­bestimmten Lebens und zur gleich­berechtigten Teilhabe verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Um diese in Anspruch nehmen zu können, kann bei der Kommunal­verwaltung bzw. beim Versorgungs­amt ein Schwer­behinderten­ausweis sowie der Eintrag von Merkzeichen beantragt werden. Die einzelnen Kategorien der Merkzeichen sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) geregelt. Zum Beispiel kann mit dem Merkzeichen aG, das für außergewöhnlich gehbehindert steht, eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragt werden. In der Regel ist der Ausweis höchstens fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Zudem kann bei der Kommunal­verwaltung bzw. beim Versorgungs­amt ein Grad der Behinderung unter 50 bescheinigt werden. Mit diesen Nachweisen können in weiteren Behörden Vergünstigungen beantragt werden. Wie zum Beispiel die arbeitsrechtliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit.

Ein Grad der Behinderung wird bescheinigt bei körperlichen Beeinträchtigungen, psychischen oder geistigen Leiden oder chronischen Erkrankungen. Der Grad der Behinderung (GdB) hat eine Spanne von 0 bis 100 und die Abstufungen erfolgen in 10er Schritten. Ab einem Grad der Behinderung von 50 GdB kann eine Schwerbehinderung bescheinigt werden.

Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe

Beratung und Information

Beratungs- und Informations­angebote über die unterschiedlichen Reha­bilitations- und Leistungs­möglichkeiten werden bei jedem Kostenträger über die „Ansprechstellen“ zur Verfügung gestellt. u den Kostenträgern zählen u. a. die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfall­versicherung, die Agentur für Arbeit, das Integrations­amt und das Amt für Soziales. Zusätzlich unterstützen und beraten die Fachstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabe­beratung (EUTB) Menschen mit Behinderung in allen Fragen zur Reha­bilitation und Teilhabe. Auf www.teilhabeberatung.de kann nach Beratungs­angeboten vor Ort gesucht werden.

Persönliches Budget oder Sachleistungen

Bei den Kosten­trägern können Leistungen zur medizinischen Reha­bilitation, zur Teilhabe am Arbeits­leben, an Bildung und zur sozialen Teilhabe sowie unterhalts­sichernde und andere ergänzende Leistungen beantragt werden.
Leistungen zur Teilhabe können sowohl als Sach­leistungen als auch als Persönliches Budget (Geldbetrag) beantragt werden. Mit dem Persönlichen Budget können Aufwendungen, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind, bezahlt werden. Dazu zählen Assistenz­leistungen wie die Unterstützung bei der Arbeit bzw. Ausbildung oder bei Behördengängen. Die einzelnen spezifischen Anträge können unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit bei jedem Kosten­träger gestellt werden. Diese sind verpflichtet, jeden Antrag zu prüfen und falls sie nicht zuständig sind, diesen an den zuständigen Kosten­träger weiterzuleiten.

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