Schwerbehindertenausweis beantragen
Menschen mit einer Behinderung stehen zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens und zur gleichberechtigten Teilhabe verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Um diese in Anspruch nehmen zu können, kann bei der Kommunalverwaltung bzw. beim Versorgungsamt ein Schwerbehindertenausweis sowie der Eintrag von Merkzeichen beantragt werden. Die einzelnen Kategorien der Merkzeichen sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) geregelt. Zum Beispiel kann mit dem Merkzeichen aG, das für außergewöhnlich gehbehindert steht, eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragt werden. In der Regel ist der Ausweis höchstens fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Zudem kann bei der Kommunalverwaltung bzw. beim Versorgungsamt ein Grad der Behinderung unter 50 bescheinigt werden. Mit diesen Nachweisen können in weiteren Behörden Vergünstigungen beantragt werden. Wie zum Beispiel die arbeitsrechtliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit.
Ein Grad der Behinderung wird bescheinigt bei körperlichen Beeinträchtigungen, psychischen oder geistigen Leiden oder chronischen Erkrankungen. Der Grad der Behinderung (GdB) hat eine Spanne von 0 bis 100 und die Abstufungen erfolgen in 10er Schritten. Ab einem Grad der Behinderung von 50 GdB kann eine Schwerbehinderung bescheinigt werden.
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
Beratung und Information
Beratungs- und Informationsangebote über die unterschiedlichen Rehabilitations- und Leistungsmöglichkeiten werden bei jedem Kostenträger über die „Ansprechstellen“ zur Verfügung gestellt. u den Kostenträgern zählen u. a. die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit, das Integrationsamt und das Amt für Soziales. Zusätzlich unterstützen und beraten die Fachstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Menschen mit Behinderung in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe. Auf www.teilhabeberatung.de kann nach Beratungsangeboten vor Ort gesucht werden.
Persönliches Budget oder Sachleistungen
Bei den Kostenträgern können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und zur sozialen Teilhabe sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen beantragt werden.
Leistungen zur Teilhabe können sowohl als Sachleistungen als auch als Persönliches Budget (Geldbetrag) beantragt werden. Mit dem Persönlichen Budget können Aufwendungen, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind, bezahlt werden. Dazu zählen Assistenzleistungen wie die Unterstützung bei der Arbeit bzw. Ausbildung oder bei Behördengängen. Die einzelnen spezifischen Anträge können unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit bei jedem Kostenträger gestellt werden. Diese sind verpflichtet, jeden Antrag zu prüfen und falls sie nicht zuständig sind, diesen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten.