Behinderung in Leichter Sprache

Stand: Januar 2025

Menschen mit Behinderung können Hilfe bekommen.
Der Staat gibt diese Hilfe.
Die Hilfe ist für das Leben und für die Arbeit.
Mit der Hilfe können Menschen mit Behinderung gut am Leben teilhaben.

Behinderung wird auch ausführlich beschrieben.

Was bedeutet Behinderung?

Im Gesetz steht:

Ein Mensch hat eine Behinderung, wenn er große Probleme hat,

  • sich zu bewegen,
  • zu sehen oder zu hören,
  • zu lernen und zu denken,
  • mit Gefühlen umzugehen.

Die Probleme sind für mehr als 6 Monate da.
Deshalb kann der Mensch nicht überall mitmachen.

Welche Hilfe gibt es für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung können Hilfe bekommen.
Der Staat gibt Geld und Hilfe.
Zum Beispiel für:

  • das Leben im Alltag.
  • die Arbeit.

Aber: Man muss die Hilfe beantragen.
Das bedeutet: Man muss Formulare ausfüllen.

Der Schwer-Behinderten-Ausweis

Ein wichtiger Antrag ist der Antrag auf einen Schwer-Behinderten-Ausweis.

Dieser Ausweis zeigt:

  • Wie stark ist die Behinderung?
  • Welche besonderen Rechte hat die Person?

Der Schwer-Behinderten-Ausweis hilft, mehr Hilfe zu bekommen.
Zum Beispiel:

  • Hilfen bei der Arbeit.
  • Ermäßigungen für Bus und Bahn.
  • Steuer-Vorteile.

Hinweis:
Wenn du Hilfe beim Antrag brauchst, kannst du dich an eine Beratungs-Stelle wenden.

Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen

Menschen mit Behinderung können Hilfe bekommen.
Dafür brauchen sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis.

Diesen Ausweis kann man beantragen.
Das geht bei der Stadt-Verwaltung oder beim Versorgungs-Amt.

Im Schwer-Behinderten-Ausweis stehen:
Der Grad der Behinderung

Merkzeichen, die besondere Bedürfnisse zeigen.

Zum Beispiel:
Das Merkzeichen aG bedeutet: außergewöhnlich gehbehindert.
Damit kann man eine Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen.

Ein Schwer-Behinderten-Ausweis ist meistens 5 Jahre gültig.
Danach kann man ihn verlängern.

Wenn der Grad der Behinderung unter 50 liegt, bekommt man einen anderen Nachweis.
Damit kann man weitere Hilfen beantragen, zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit.

Beratung

Menschen mit Behinderung können sich beraten lassen.
Es gibt viele Stellen, die helfen.

Zum Beispiel:

  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Agentur für Arbeit
  • Amt für Soziales

Eine besondere Beratung gibt es bei der EUTB.
Das heißt: Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.

Geld oder Sachleistungen

Es gibt zwei Arten von Hilfe: Geld oder Dinge, die man braucht, zum Beispiel einen Rollstuhl.

Das Geld kann man zum Beispiel für eine Assistenz nutzen.
Eine Assistenz hilft:

  • bei der Arbeit.
  • bei Ämtern und Behörden.

Den Antrag kann man bei jeder zuständigen Stelle stellen.
Wenn die Stelle nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag weiter.

Steuer-Erleichterungen

Menschen mit Behinderung können weniger Steuern zahlen.
Dafür gibt es:

  • Behinderten-Pauschbetrag
    Der Betrag hängt vom Grad der Behinderung ab.
  • Fahrtkosten-Pauschbetrag
    Für Menschen mit Merkzeichen G, aG, Bl oder H.

Antrag:
Beim Finanzamt über die Steuer-Erklärung.

Hunde-Steuer

Blinde oder taube Menschen können eine Befreiung von der Hunde-Steuer beantragen.
Das geht bei der Stadt-Verwaltung.

Aber:
Jede Stadt hat eigene Regeln.

Zuzahlungs-Befreiung bei der Kranken-Kasse

Manche Menschen mit Behinderung müssen weniger für Medikamente zahlen.
Wenn die Zuzahlungen zu hoch sind, kann man eine Befreiung beantragen.

Antrag:
Bei der Krankenkasse.

Krankenfahrten

Wer ein Rezept hat, kann eine Kosten-Übernahme für Krankenfahrten bekommen.
Das gilt für Menschen mit:

  • Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert).
  • Merkzeichen Bl (blind).
  • Merkzeichen H (hilflos).

Antrag:
Bei der Krankenkasse.

Blinden-Hilfe und Blinden-Geld

Menschen, die nicht sehen können, sind blind. Blinde Menschen können zusätzliches Geld bekommen.
Es gibt:

  • Bundes-Blindenhilfe
  • Landes-Blindengeld

Antrag:
Beim Amt für Soziales oder beim Versorgungs-Amt.

Gehörlosen-Geld

Menschen, die nicht hören können, sind gehörlos. In manchen Bundes-Ländern gibt es Gehörlosen-Geld.
Das Geld kann zum Beispiel für einen Gebärden-Dolmetscher genutzt werden.

Antrag:
Beim Amt für Soziales.

Unterstützung im Alltag

Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung

Menschen mit Schwer-Behinderung, die nicht arbeiten können,
können Geld vom Amt für Soziales bekommen.

Antrag:
Beim Amt für Soziales.

Kinder-Geld

Für Kinder mit Behinderung gibt es Kinder-Geld ohne Altersgrenze.
Wichtig:
Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.
Das Kind braucht immer Hilfe.

Antrag:
Bei der Familienkasse.

Rundfunk-Beitrag

Manche Menschen mit Behinderung zahlen weniger oder gar keine Rundfunk-Gebühren.

  • Merkzeichen RF, weniger Rundfunk-Gebühren
  • Merkzeichen Bl, H, kostenlos

Antrag:
Beim Beitrags-Service von ARD, ZDF und Deutschland-Radio.

Finanzielle Hilfe für Umbauten

Menschen mit Behinderung können Geld für barrierefreie Wohnungen beantragen.
Zum Beispiel für:

  • Rollstuhlrampen
  • breitere Türen
  • ein angepasstes Badezimmer.

Antrag:
Bei der Pflegekasse, KfW-Bank oder dem Amt für Soziales.

Hilfe beim Einstieg in den Beruf

Die Agentur für Arbeit und das Integrations-Amt helfen,
wenn Menschen mit Behinderung Arbeit suchen.

Es gibt:

  • Beratung
  • Hilfen für Arbeitgeber
  • Assistenz am Arbeitsplatz

Antrag:
Bei der Agentur für Arbeit oder dem Integrations-Amt.

Gleichstellung im Beruf

Wer einen Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 hat,
kann eine Gleichstellung mit Menschen mit Behinderung beantragt werden.

Das bedeutet:
Besonderer Kündigungs-Schutz.

Antrag:
Bei der Agentur für Arbeit.

Auto und Bus und Bahn

Kfz-Steuer

Menschen mit bestimmten Merkzeichen zahlen weniger oder keine KfZ-Steuer.

  • Merkzeichen H, Bl, aG, kostenlos.
  • Merkzeichen G, Gl, weniger Steuer zahlen.

Antrag:
Beim Haupt-Zollamt.

Kostenlos mit Bus und Bahn

Menschen mit bestimmten Merkzeichen können kostenlos Bus und Bahn fahren.

  • Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl, kostenlos mit Wertmarke.
  • Merkzeichen B, Begleitperson fährt kostenlos mit.

Antrag:
Beim Versorgungs-Amt.

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