Familie und Gesellschaft

Auf den folgenden Seiten werden die Behördengänge, die mit einer Änderung des Personenstandes einhergehen sowie soziale Themen dargestellt. Dabei geht es zunächst um die Eheschließung sowie den Vollzug einer Scheidung. Des Weiteren werden Behördenkontakte im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes und der Kinderbetreuung dargestellt. Auch die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen bringt Behördengänge mit sich. Als besonders einschneidendes Ereignis zieht der Tod eines Angehörigen eine Reihe weiterer wichtiger Behördenkontakte nach sich.

Übersicht

  • Um heiraten zu können, sind im Vorfeld einige Dokumente erforderlich. Die Eheschließung muss anschließend bei verschiedenen Stellen gemeldet werden.

  • Eine Scheidung lässt sich in drei Abschnitte untergliedern. Im Trennungsjahr, im Scheidungsprozess und nach der offiziellen Beendigung der Ehe fallen unterschiedliche Behörden­gänge je nach Lebenssituation an.

  • Schon während der Schwangerschaft muss die anstehende Geburt eines Kindes den Behörden mitgeteilt werden. Nach der Geburt ist das Neu­geborene anzumelden. Je nach Lebens­situation fallen weitere Behörden­gänge an.

  • Bei der Betreuung des Kindes beispielsweise in der Krippe, im Kindergarten oder in der Schulbetreuung fallen unterschiedliche Behördenkontakte an. Außerdem können finanzielle Hilfen im Rahmen der Kinderbetreuung beantragt werden.

  • Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein tiefer Einschnitt im Leben. In der Trauer fällt das Handeln schwer. Dennoch müssen in kurzer Zeit einige Behörden kontaktiert werden.

  • Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit geht es einerseits um das Handeln innerhalb des Vereins. Andererseits geht es um die ehrenamtliche Tätigkeit an sich, die anerkannt werden kann und steuerliche Vorteile mit sich bringt.