Ausweise und Fahrzeuge

In diesem Abschnitt werden Behördenkontakte im Zusammenhang mit Ausweisdokumenten und Fahrzeugen behandelt. Dazu gehört zum Beispiel die grundsätzliche Pflicht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit dem Personalausweis auszuweisen. Auch der Erwerb eines Führerscheins erfordert Behördenkontakte. Das Fahrzeug kann bei der örtlichen Zulassungsstelle an-, ab- oder umgemeldet werden. 

Übersicht

  • Alle deutschen Bürgerinnen und Bürger benötigen einen Identitätsnachweis. Dieser Nachweis ist im Regelfall der Personalausweis.

  • Außerhalb des Schengen­-Raums benötigt jede deutsche Bürgerin und jeder deutsche Bürger ab Geburt einen Reisepass. Er ermöglicht das Reisen in über 170 Staaten weltweit, ohne ein Visum beantragen zu müssen.

  • Der Fahrer oder die Fahrerin eines Fahrzeugs benötigt einen Führerschein. Nach bestandener Fahrprüfung wird der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.

  • Das Fahrzeug kann bei der örtlichen Zulassungsstelle an-, ab- oder umgemeldet werden. Dies ist auch online über das Internet möglich.