In diesem Abschnitt werden Behördenkontakte im Zusammenhang mit Ausweisdokumenten und Fahrzeugen behandelt. Dazu gehört zum Beispiel die grundsätzliche Pflicht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit dem Personalausweis auszuweisen. Auch der Erwerb eines Führerscheins erfordert Behördenkontakte. Das Fahrzeug kann bei der örtlichen Zulassungsstelle an-, ab- oder umgemeldet werden.