Reisepass

Stand: Januar 2025

Außerhalb des Schengen­-Raums benötigt jede deutsche Bürgerin und jeder deutsche Bürger ab Geburt einen Reisepass. Er ermöglicht das Reisen in über 170 Staaten weltweit, ohne ein Visum beantragen zu müssen.

Beantragung und Gültigkeit

Außerhalb des Schengen­-Raums benötigt jede deutsche Bürgerin und jeder deutsche Bürger ab Geburt einen Reisepass. Er ermöglicht das Reisen in über 170 Staaten weltweit, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Konkrete Hinweise zu Einreise­bestimmungen sowie Reise- und Sicher­heits­informationen sind beim Auswärtigen Amt erhältlich.

Im Regelfall wird der Reisepass am Haupt­wohnsitz beantragt. Bei Vorlage eines wichtigen Grundes kann der Reisepass gegen Gebühr auch in einem anderen Bürgeramt beantragt werden. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland wenden sich an die zuständige deutsche Auslands­vertretung am Wohnort. Dies kann die Konsular­abteilung der Botschaft oder eines General­konsulats sein.

Um einen neuen Reisepass erhalten zu können, sind im Bürgeramt üblicherweise folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiges Identitätsdokument, z.B. Personalausweis oder alter Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, wie beispielsweise die Personenstandsurkunde. Welche Dokumente für die Beantragung konkret benötigt werden, kann häufig auf der Internetseite des zuständigen Bürgeramtes nachgelesen werden.

Die Beantragung des Reisepasses ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist auf den Seiten des Bundes­innen­ministeriums abrufbar. Inwieweit Gebühren im Falle von Bedürftigkeit ermäßigt oder erlassen werden können, entscheidet das zuständige Bürgeramt.

Reisepässe sind bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Der Reisepass gilt für antragstellende Personen über 24 Jahren 10 Jahre und kann nicht verlängert werden. Im Normalfall besitzt er einen Umfang von 32 Seiten, bei Bedarf ist gegen Aufpreis eine Auslieferung mit einem Umfang von 48 Seiten möglich.

Deutsche Reisepässe werden mit integriertem Chip ausgegeben. Dieser enthält neben einem bio­metrischen Lichtbild auch zwei Finger­abdrücke des Ausweis­besitzers, um bei automatisierten Grenz­kontrollen ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

Die Bearbeitungszeit für einen neuen Reisepass beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen. Je nach Bürgeramt kann per E-Mail, online oder telefonisch ein Abholtermin vereinbart werden.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr einen Expressantrag zu stellen. Der Express-Reisepass kann 3 - 4 Werktagen nach Antrag­stellung im Bürgerbüro abgeholt werden. Reicht die Zeit bis zum Reiseantritt auch für das Express­verfahren nicht aus, besteht die Option einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen. Hierzu kann die Vorlage geeigneter Nachweise, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reise­dokumente notwendig sein.

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses ist zweckgebunden und beträgt nicht länger als ein Jahr. Weitere Informationen und Hinweise zum Reisepass können auf den Seiten des Bundes­innen­ministeriums abgerufen werden.

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