Personalausweis

Stand: Januar 2024

Alle deutschen Bürgerinnen und Bürger benötigen einen Identitätsnachweis. Dieser Nachweis ist im Regelfall der Personalausweis.

Der Personalausweis als Identitätsnachweis

Um sich in Deutschland und innerhalb des Schengenraums amtlich ausweisen zu können, benötigen alle deutschen Bürgerinnen und Bürger einen Identitäts­nachweis. Der Schengenraum besteht aus allen EU-Staaten mit Ausnahme von Irland; die EU-Mitgliedsländer Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden das Schengener Abkommen bislang nur teilweise an. Bis zu der von diesen drei Ländern angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Abkommens bleiben die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen. Zuzüglich zu den genannten EU-Mitgliedsländern gehören auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein zu den Schengener Staaten. Bürgerinnen und Bürger des Schengenraums können sich frei bewegen und werden nur beim Überschreiten der Außengrenzen kontrolliert.

Dieser Nachweis erfolgt über das Mitführen und die Vorlage des Personal­ausweises. Alternativ kann auch der Reisepass als Identitätsnachweis verwendet werden. Bewegen sich Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen des Schengen­raums hinaus, wird die Vorlage eines Reise­passes allerdings zwingend erforderlich. Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Sowohl der Personal­ausweis, als auch die Reise­pass­dokumente können beim zuständigen Bürgeramt am jeweiligen Wohnort beantragt werden.

Der Personalausweis: Beantragung und Gültigkeit

Deutsche Bürgerinnen und Bürger haben nach dem Personal­ausweis­gesetz Ausweispflicht, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Melde­pflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Der Personal­ausweis wird aber grundsätzlich für alle deutschen Staats­angehörigen ausgestellt. Hat der Antragsteller oder die Antragstellerin das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist zur Beantragung des Personalausweises die Ein­verständnis­erklärung der Erziehungs­berechtigten erforderlich.

Im Regelfall wird der Personal­ausweis am Hauptwohnsitz beantragt. Bei Vorlage eines wichtigen Grundes kann der Personal­ausweis auch in einem anderen Bürgeramt oder in einer deutschen Botschaft im Ausland beantragt werden.

Um einen neuen Personalausweis erhalten zu können, sind im zuständigen Bürgeramt üblicherweise folgende Dokumente vorzulegen:

  • wenn vorhanden: gültiges Identitätsdokument, z. B. alter Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, wie beispiels­weise die Geburts- oder Abstammungs­urkunde.

Die Beantragung des Personal­ausweises ist gebühren­pflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)“ und ist im Personal­ausweis­portal abrufbar.

Personalausweise sind bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Sie können jedoch auch schon vorzeitig umgetauscht werden, wenn sich zum Beispiel infolge einer Eheschließung der Name ändert. Dann ist der Beantragung des Ausweises auch ein entsprechender Nachweis wie zum Beispiel die Eheurkunde beizufügen. Die Dauer der Gültigkeit des Personalausweises richtet sich grundsätzlich nach dem Alter des Ausweis­inhabers oder der Ausweisinhaberin. Personalausweise von Personen ab 24 Jahren sind 10 Jahre gültig, während Ausweise von jüngeren Bürgerinnen und Bürgern schon nach 6 Jahren abgelaufen sind.

Der Personalausweis ist im Schengenraum alternativ zum Reisepass als Reisedokument und Identitätsnachweis anerkannt.

Vorläufiger Personalausweis

Um die Ausstellungszeit bis zur Aushändigung eines neu benötigten Ausweises zu überbrücken, kann ohne alternativ nutzbaren Reisepass ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Er wird beim Bürgerbüro beantragt und besitzt eine Gültigkeit von höchstens drei Monaten. Zur Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr erhoben.

Die elektronischen Funktionen des Personalausweises

Der Personalausweis bietet eine Reihe von elektronischen Funktionen und gilt als Dokument mit hohen Sicherheitsstandards.

Die Online-Ausweisfunktion

Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht dem Ausweisinhaber, sich im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig zu identifizieren. Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten können auf diese Weise bequem von zu Hause aus erledigt werden.

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sind erforderlich:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • sechsstellige PIN
  • Kartenlesegerät oder Smartphone bzw. Tablet
  • Software, z. B. die kostenlose AusweisApp2

Die Online-Ausweisfunktion ist nicht nur mit dem Personalausweis verfügbar, sondern ist auch mit dem elektronischen Aufenthaltstitel für Personen erhältlich, die nicht EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind.

Weitere Informationen und Hinweise zur Online-Ausweis­funktion können im Personal­ausweis­portal abgerufen werden.

Pseudonym

Viele Online-Dienste können auch mit einem Pseudonym genutzt werden. So werden die persönlichen Daten auf dem Online-Ausweis nur bei der ersten Anmeldung benötigt. Nach PIN-Eingabe wird der Nutzer bei weiteren Anmeldungen anhand seines Pseudonyms erkannt. Das Pseudonym ist an den jeweiligen Online-Dienst und an die gültige Ausweiskarte gebunden und trägt somit zum Datenschutz bei, da durch diese Bindung keine Nutzungsprofile über Anbieter und Dienste hinweg erstellt werden können. Bei einem Ausweiswechsel muss gegebenenfalls das Pseudonym im Vorfeld erneuert werden. Hier kann dann der jeweilige Online-Dienst weiterhelfen.

Elektronische Unterschrift

Mit einer karten­basierten Signatur, die auf einer Signaturkarte gespeichert ist oder der eID-basierten Fernsignatur können digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschrieben werden. Zur Nutzung der Fernsignatur wird von einem Vertrauens­dienste­anbieter ein elektronisches Zertifikat durch sicheren Identitätsnachweis der unterzeichnenden Person erzeugt.

Die Biometriefunktion

Im Chip des scheck­karten­großen Ausweises sind biometrische Daten wie das Lichtbild oder die Finger­abdrücke gespeichert. Behörden, die ermächtigt sind diese Daten auszulesen, wie Polizei-, Zoll- und Melde­behörden können mit geeigneten Lesegeräten somit zuverlässige Identitäts­prüfungen durchführen.

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