Grundvoraussetzung: Gültige Fahrerlaubnis
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag sind eine Reihe Dokumente vorzulegen, wie der Personalausweis oder Reisepass, die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, eine aktuelle Sehtestbescheinigung des Optikers, der Optikerin, des Augenarztes oder der Augenärztin sowie je nach Fahrerlaubnisklasse der Nachweis über die Teilnahme an lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder eines Erste-Hilfe-Kurses. Weiterhin ist die Vorlage eines biometrischen Passbildes erforderlich.
Sind die Antragsteller und Antragstellerinnen noch nicht volljährig und möchten bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug führen, können sie mit 16 ½ Jahren „Begleitetes Fahren ab 17“ beantragen. Hierzu sind der Fahrerlaubnisbehörde neben den bereits beschriebenen Unterlagen Kopien der Personalausweise und Führerscheine sämtlicher Begleitpersonen und gegebenenfalls ein Zusatzformular vorzulegen, auf dem die Begleitpersonen einzutragen sind. Diese müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein. Zudem darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Gültigkeit des EU-Führerscheindokuments
Der mit Erwerb der Fahrerlaubnis neu ausgestellte Führerschein ist 15 Jahre gültig. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitstest sind nach Ablauf der Frist nicht erforderlich. Nur das Ausweisdokument wird neu ausgestellt. Die Neuausstellung nach Ablauf der Frist dient dazu, ggf. persönliche Daten oder das Lichtbild zu aktualisieren und den Ausweis an aktuelle EU-Standards der Fälschungssicherheit anzupassen.
Darüber hinaus sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine durch die Inhaber und Inhaberinnen umzutauschen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches EU-konformes Muster erhalten.
Weitere Details sind auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums erhältlich.
Internationaler Führerschein
Die Fahrerlaubnis ist in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein gültig. Auch in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und der Türkei wird sie akzeptiert. In vielen anderen Staaten wird hingegen ein internationaler Führerschein benötigt.
Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument und gilt nur in der Verbindung mit der Fahrerlaubnis. Es werden zwei Varianten angeboten: Das Muster nach dem Straßenverkehrsabkommen von 1968 ist drei Jahre gültig und am weitesten verbreitet, während das Muster nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr gültig ist. Detaillierte Informationen zu den benötigten Dokumenten finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Der internationale Führerschein wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.