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Schwerpunkt: Verständlichkeit

Die Unternehmen sind vergleichsweise unzufrieden mit der Verständlichkeit der Formulare und Anträge sowie dem ihnen zu Grunde liegenden Recht. Das hat die Erhebung wie bereits 2015 und 2017 auch 2019 ergeben. Aber auch der 2019 erstmals untersuchte Faktor Verständlichkeit offizieller Schreiben, wie Bescheide, erhält eine unterdurchschnittliche Bewertung.


Die Verständlichkeit von Formularen und Anträgen bewerten die befragten Firmen in den Lebenslagen Ausbildung, Einstellen von Beschäftigten sowie Arbeits­sicherheit und Gesund­heitsschutz überdurch­schnittlich mit Werten von 1,1, 0,8 und 0,7. Deutlich unter­durch­schnittliche Zufrieden­heitswerte erhalten hingegen die Lebenslagen Bau einer Betriebsstätte, Steuern und Finanzen sowie Teilnahme an Aus­schreibungs­verfahren mit Werten von 0,0 bis 0,3.



Bei der Verständlichkeit offizieller Schreiben erreichen die Lebenslagen Ausbildung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Einstellen von Beschäftigten mit Werten von 1,2 bis 0,9 ebenfalls wieder eine überdurchschnittliche Zufriedenheit. Die Lebenslagen Steuern und Finanzen, Import / Export sowie Teilnahme an Ausschreibungsverfahren erhalten hingegen unterdurchschnittliche Zufriedenheitswerte von 0,1 bis 0,6.



Um die Verständlichkeit von Formularen, offiziellen Schreiben und des Rechts gezielt zu verbessern, lohnt sich ein Blick auf die von den befragten Firmen genutzten Informations­angebote. Die Abbildung zeigt, dass fast die Hälfte aller befragten Unternehmen Internetseiten von Behörden in Anspruch genommen hat. Die professionelle externe Beratung durch zum Beispiel Rechtsanwältinnen und -anwälte oder durch die zuständige Behörde nehmen mehr als ein Drittel der befragten Unternehmen in Anspruch. Ausfüllhilfen zu Formularen und Anträgen sowie Informationsbroschüren der Ämter lesen 26 beziehungsweise 19 Prozent, während 19 bzw. 14 Prozent zu den originalen Gesetzestexten oder Fachbüchern greifen. Ein Zehntel der befragten Personen tauscht sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Abteilungen in ihrem Unternehmen über Behördenkontakte aus. Je nach Sachverhalt konnten die Unternehmen auch mehrere Informationsangebote nutzen.



Die befragten Unternehmen bewerteten die Beratung durch die Behörde mit einem Zufriedenheitswert von 1,1 durchschnittlich. Mit unterdurchschnittlichen Werten von 0,7 beziehungsweise 0,6 folgen die Informationsbroschüren der Ämter und deren Internetseiten. Die originalen Gesetzestexte erhalten einen Wert von 0,3.


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