Ergebnisse nach ausgewählten Unternehmensmerkmalen
Rechtliche Regelungen können sich für bestimmte Unternehmensarten unterscheiden. So sind kleine Unternehmen des Öfteren von Regelungen im Umsatzsteuerrecht ausgenommen, denen größere Unternehmen nachkommen müssen. Weiterhin kann der Vollzug z. B. aufgrund unterschiedlicher räumlicher Gegebenheiten und Infrastrukturen zwischen Behörden in städtischen und ländlichen Regionen divergieren. Deshalb differenziert dieser Abschnitt die Ergebnisse nach ausgewählten Unternehmensmerkmalen über alle Lebenslagen hinweg.
Die Abbildung zeigt, dass sich die Zufriedenheitswerte der Unternehmen nicht aufgrund ihrer Beschäftigtengrößenklasse voneinander unterscheiden. Unternehmen mit 0 bis 9 Beschäftigten sind genauso zufrieden wie solche mit 10 bis 49 oder mit 50 oder mehr Beschäftigten.
Die Umsatzgrößenklasse der Unternehmen wirkt sich nicht wesentlich auf ihre Zufriedenheit aus. So liegen die Zufriedenheitswerte aller Unternehmensgrößenklassen zwischen 1,0 und 1,1.
Die Rechtsform eines Unternehmens macht sich im Hinblick auf seine Zufriedenheit nicht wesentlich bemerkbar. Einzelunternehmen und freie Berufe liegen hier etwa gleichauf mit Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften, Mischformen und anderen Rechtsformen.
Allenfalls zu geringfügigen Unterschieden bezüglich der Zufriedenheit führt das Unternehmensalter. Junge Firmen mit bis zu zehn Jahren Geschäftstätigkeit bewerten die Behördenkontakte leicht überdurchschnittlich mit 1,2, während ältere Unternehmen durchschnittliche und leicht unterdurchschnittliche Zufriedenheitswerte von 1,0 bis 1,1 vergeben.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung teilt die Landkreise, kreisfreien Stadte und Kommunalverbände anhand der folgenden Kriterien in vier siedlungsstrukturelle Kreistypen ein:
1. Einwohnerzahl
2. Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten
3. Einwohnerdichte der Kreisregion
4. Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung von Groß- und Mittelstädten
Unternehmen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen sind mit einem überdurchschnittlichen Zufriedenheitswert von 1,3 vergleichsweise zufriedener als Firmen in dichter bewohnten Kreisen und Städten, deren Werte von 1,0 bis 1,1 reichen.
Größere Unterschiede ergeben sich jedoch zwischen den verschiedenen Branchen. Die befragten Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei bewerten ihre Behördenkontakte mit dem Durchschnittswert von 1,1. Die befragten Firmen des produzierenden Gewerbes bewerten ihren Austausch mit der öffentlichen Verwaltung leicht unterdurchschnittlich mit 1,0, wobei es keine größeren Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen gibt. Ein heterogeneres Bild ergibt sich im Dienstleistungssektor, dessen Unternehmen die Behördenkontakte insgesamt mit einem durchschnittlichen Zufriedenheitswert von 1,1 bewerten.