Ergebnisse nach soziodemographischen Merkmalen
Rechtliche Regelungen können sich für bestimmte Bevölkerungsgruppen unterscheiden. So gelten einerseits im Bereich der sozialen Sicherung andere Vorschriften für Rentnerinnen und Rentner als für Erwerbstätige. Andererseits kann sich der Vollzug zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher räumlicher Gegebenheiten und Infrastrukturen zwischen Behörden in städtischen und ländlichen Regionen unterscheiden. Deshalb differenziert dieser Abschnitt die Ergebnisse nach soziodemographischen Merkmalen wie Erwerbsstatus oder Wohnort über alle Lebenslagen hinweg.
Erstmals wurde 2019 den befragten Personen neben dem weiblichen und männlichen auch das dritte Geschlecht als Antwortoption angeboten. Die Abbildung zeigt, dass Personen des dritten Geschlechts mit den Behörden unzufriedener sind als die übrigen Bürgerinnen und Bürger.
Das Alter der befragten Personen hat keinen Einfluss auf die Zufriedenheit. Unter 20-Jährige erzielen mit 1,2 den gleichen Zufriedenheitswert wie über 60-Jährige. Die Altersgruppen dazwischen geben ihre Zufriedenheit mit mindestens 1,1 an.
Erhöhen oder reduzieren Kinder die Zufriedenheit mit den Behörden? Aus der Abbildung wird ersichtlich, dass Kinder keinen Einfluss auf die Zufriedenheitswerte haben. Alleinstehende und Alleinerziehende geben durchschnittlich einen Wert von 1,1 an. Für Paare mit und ohne Kinder liegt die Zufriedenheit bei 1,2.
Personen ohne Schulabschluss bewerten ihre Zufriedenheit mit den Behörden lediglich mit 0,9. Damit unterscheiden sie sich deutlich von Personen mit einem Schulabschluss (1,2) und Personen, die sich noch in der Schulausbildung befinden (1,1).
Der Erwerbsstatus einer befragten Person hat keinen Einfluss auf die Zufriedenheit. Die Abbildung zeigt, dass alle Personengruppen einen Zufriedenheitswert zwischen 1,1 und 1,2 angeben.
Ein niedriges Einkommen korreliert mit einer niedrigeren Zufriedenheit. Personen, die in einem Haushalt mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 1 000 Euro leben, geben eine Zufriedenheit von 1,1 an. Bei einem höheren Einkommen beträgt die Zufriedenheit 1,2 bzw. 1,3.
Die Zufriedenheit mit der Behördenleistung unterscheidet sich nach der Staatsangehörigkeit der befragten Personen. Deutsche sind mit einem Durchschnittswert von 1,2 etwas zufriedener als Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit, die die öffentliche Verwaltung leicht unterdurchschnittlich mit 1,0 bewerten.
Der Migrationshintergrund hat den gleichen Effekt wie die Staatsangehörigkeit. Personen mit Migrationshintergrund bewerten ihre Behördenkontakte mit 1,0 etwas kritischer als Befragte ohne Migrationshintergrund mit 1,2.
Bürgerinnen und Bürger ohne Behinderung sind mit einem Zufriedenheitswert von 1,2 zufriedener als Personen mit Behinderung, die ihre Zufriedenheit mit 1,0 einstufen. Wie aus der Abbildung hervorgeht, macht der Grad der Behinderung keinen Unterschied.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung teilt die Landkreise, kreisfreien Stadte und Kommunalverbände anhand der folgenden Kriterien in vier siedlungsstrukturelle Kreistypen ein:
1. Einwohnerzahl
2. Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten
3. Einwohnerdichte der Kreisregion
4. Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung von Groß- und Mittelstädten
Bürgerinnen und Bürger in dünnbesiedelten Kreisen sind mit der öffentlichen Verwaltung genauso zufrieden wie Personen, die in der Stadt leben.